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Rechtsanwalt Peter B. Ehrlinger

Rechtsanwalt Peter B. Ehrlinger

Rechtsanwalt

Kurfürstendamm 66
10707 Berlin
Charlottenburg

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Über Rechtsanwalt Peter B. Ehrlinger

Im Markenrecht vertreten die Rechtsanwälte der Sozietät v. NIEDING EHRLINGER GEIPEL INGENDAAY PartGmbB ihre Mandanten vor Gerichten und Markenämtern auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene. Darüber hinaus beraten und vertreten sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts, Medienrechts und Wirtschaftsrechts.

Die umfassende Expertise und Erfahrung wird dadurch untermauert, dass Rechtsanwälte der Sozietät bereits als Vorsitzender der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten der IHK Berlin, Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Stellvertretender Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Gewerblichen Rechtsschutz der Rechtsanwaltskammer Berlin, Universitätsdozent im Bereich Urheberrecht und Autor von Fachliteratur im Bereich Urheberrecht tätig waren und/oder weiterhin tätig sind. Ein Großteil der Anwälte verfügt zudem über Auslandserfahrung.


Rechtsanwalt Ehrlinger ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kanzlei v. NIEDING EHRLINGER GEIPEL INGENDAAY PartGmbB, Rechtsanwälte/Notar/Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, Berlin.

Rechtsanwalt Ehrlinger ist auf das Wirtschaftsrecht, insbesondere auf das Spezialgebiet gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Unternehmenskennzeichenrecht, Firmenrecht, Titelrecht, Urheberrecht, Verlagsrecht, Lizenzrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmusterrecht, Franchiserecht und Kartellrecht) spezialisiert.

Zu den Kerngebieten im Markenrecht, Unternehmenskennzeichen und Titelrecht gehören: Abfassung und Abwehr von Abmahnungen, Beratung bei der Marken-, Kennzeichen-, Titel-, Firmen- und Domainschöpfung; Erlangung und Erhaltung von Marken-, Kennzeichen-, Titel-, Firmen-, Namensschutz und Domainrechten; Markenrecherchen (Kollisionsrecherchen); Markenanmeldungen; Übertragung von Marken-, Kennzeichen-, Firmen-, Namensrechten und Domainnamen; Verhandlung und Abschluss von Abgrenzungsvereinbarungen; laufende Markenüberwachungen.

Im Wettbewerbs-, Urheber-, Patent-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht liegen die Schwerpunkte in der Geltendmachung und der Abwehr von Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen (Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Hauptsachenklage), ferner die Vertragsgestaltung und -verhandlung und Streitschlichtung.

Rechtsanwalt Ehrlinger ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR).