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Über RAe Heinze & Heinze

Vertrauen ist die Basis unserer Tätigkeit. Dieses Vertrauen erwerben wir uns durch den bedingungslosen Einsatz für die Interessen unserer Klienten, basierend auf den von den Sozietätsmitgliedern gestellten stets höchsten Ansprüchen an die Qualität der fachlichen Beratung und den persönlichen Einsatz an sich selbst und ihre Mitarbeiter. Nach dem Selbstverständnis anwaltlichen Engagements sind wir außergerichtlich beratend tätig und vertreten Wirtschaftsunternehmen des Mittelstandes sowie Großunternehmen, Geschäftsleute, Verbände und Privatpersonen vor Gerichten und Behörden. Eine unserer Stärken ist komplexe Sachverhalte und schwierige Rechtslagen verständlich darzulegen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über die gesamte Bundesrepublik. In allgemeinen Zivilverfahren treten wir vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auf.


Vertrauen ist die Basis unserer Tätigkeit. Dieses Vertrauen erwerben wir uns durch den bedingungslosen Einsatz für die Interessen unserer Klienten, basierend auf den von den Sozietätsmitgliedern gestellten stets höchsten Ansprüchen an die Qualität der fachlichen Beratung und den persönlichen Einsatz an sich selbst und ihre Mitarbeiter. Nach dem Selbstverständnis anwaltlichen Engagements sind wir außergerichtlich beratend tätig und vertreten Wirtschaftsunternehmen des Mittelstandes sowie Großunternehmen, Geschäftsleute, Verbände und Privatpersonen vor Gerichten und Behörden. Eine unserer Stärken ist komplexe Sachverhalte und schwierige Rechtslagen verständlich darzulegen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über die gesamte Bundesrepublik. In allgemeinen Zivilverfahren treten wir vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auf. Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Prüfung von Arbeitsverträgen sowie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir vertreten unsere Klienten vor Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht. Die Interessenvertretung umfaßt auch Regelungen mit dem Betriebsrat. Unsere Tätigkeit, die steuerliche Vertretung, Steuerberatung und Wirtschaftsberatung, schließt die Entwicklung von Firmenkonzepten, die gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung, die Begleitung bei Firmengründungen, Unternehmenskooperations- und Übertragungsverträgen sowie die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ein. Verwaltungs- und finanzgerichtliche Rechtsstreitigkeiten vertreten wir vor Verwaltungs- und Finanzgerichten in allen Instanzen