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1968 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Fachanwalt für Familienrecht
Weil Rechtsanwalt Wunsch meine Bewertung und die negativen Bewertungen von anderen Mandanten (M.G. 10.05.2014, R.F. 23.01.2015 und P.B. 22.04.2015) auf "Anwalt.de" Portal gelöscht hat, bin ich außerdem der Überzeugung, dass die positiven Kommentare dort nicht echt sind, sondern von Kollegen und Bekannten stammen. RA Wunsch hatte mich nach dieser Bewertung sogar angerufen und mir mit Klage gedroht, falls ich meine Anwaltsbewertung im Portal nicht sofort lösche. Dabei hatte ich ihn und seine Leistung für mich nur grob und nicht detailliert beurteilt. In Wirklichkeit habe ich mit ihm noch viel mehr erlebt. Ich finde, das ist das Allerletzte, wenn ein Fachanwalt für Familienrecht mit über 40 Jahren Berufserfahrung nicht in der Lage ist, den Unterhalt für seinen Mandanten selbst berechnen zu können, und wartet, bis ihm der gegnerische Anwalt die Berechnungen zukommen lässt. Oder was soll ich denken, wenn ein Fachanwalt für Familienrecht im Beisein seines Mandanten einen anderen Anwalt anruft und ihn fragt, ob Elterngeld in der Unterhaltsberechnung mit berücksichtigt wird oder nicht? 2220 € Honorar für NICHTS und wieder NICHTS. Deshalb habe ich ihm mein Mandat entzogen und es in kompetentere Hände gegeben. Nicht empfehlenswert!