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Patentanwaltskanzlei Bourgeois

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Bork
Nordrhein-Westfalen

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Über Patentanwaltskanzlei Bourgeois

Rechtsberatung zu deutschen und europäischen Schutzrechten wie Patenten, Marken, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern. Gewerbliche Schutzrechte dienen dazu, Ihre Ideen zu schützen. Je nach Idee wählt Ihr Patentanwalt und Markenanwalt Dr. Christian Bourgeois das passende Schutzrecht aus. Patente/Gebrauchsmuster - Schutz einer Erfindung auf technischem Gebiet (Vorrichtungen, Stoffe, Verfahren). Marken - Herkunftsbezeichnung als Unterscheidungsmerkmal für Waren und Dienstleistungen (Produktnamen, Logo). Geschmacksmuster - Ästhetische Gestaltungsform (Produktdesign, Farbe, Form). Arbeitnehmererfinder - Beratung bzgl. der gesetzlichen Vorgaben bei Erfindungen eines Arbeitnehmers (Vergütungsfragen, Klärung der Inhaberschaft). Lizenzrecht - Erlangung oder Vergabe von Nutzungsrechten an bestehenden gewerblichen Schutzrechten. Ihr Ansprechpartner: Patentanwalt Dr. Christian Bourgeois Anwalt für Markenrecht Anwalt für Geschmacksmusterrecht


Beispiel: Erlangung eines Schutzrechts Schritt 1: Kontakt & Erstberatung Im Erstgespräch werden die relevanten Schutzrechte erläutert, die Abläufe dargelegt und die zu erwartenden Kosten skizziert. Zudem werden öffentliche Förderprogramme vorgestellt. Anschließend wird die passende Anmeldestrategie ausgearbeitet (Welches Schutzrecht? Welche Staaten?). Schritt 2: Recherche In vielen Fällen ist es sinnvoll, vor Einreichung einer Anmeldung zunächst eine Recherche durchzuführen. Patente/Gebrauchsmuster: Existiert bereits Stand der Technik, der die Erfindung in gleicher oder ähnlicher Weise beschreibt? Marken: Ist eine gleiche oder ähnliche Marke im Register eingetragen, durch die Schwierigkeiten bei der Anmeldung der eigenen Marke zu erwarten ist? Geschmacksmuster: Ist bereits ein Design bekannt, das den gleichen Gesamteindruck vermittelt wie das eigene Muster? Falls die Recherche relevante Treffer ergeben sollte, bespricht Ihr Patentanwalt mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. Je nach Rechercheergebnis könnte das Schutzrecht wie geplant oder in veränderter Weise beantragt werden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Empfehlung ausgesprochen wird, von einer Weiterverfolgung abzusehen. Dies erfolgt beispielsweise dann, wenn absehbar ist, dass keine Erfolgsaussichten für die Erteilung eines Schutzrechts bestehen. Mit der Aufgabe der Anmeldung bleiben dem Mandanten unnötige Kosten erspart und das Verfahren wird abgebrochen. Schritt 3: Anmeldung beim Amt Patentanwalt Dr. Christian Bourgeois stellt die nötigen Unterlagen zusammen und reicht diese beim zuständigen Amt ein (beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA oder beim europäischen Markenamt HABM). Soweit zulässig, werden moderne elektronische Kommunikationsmittel in Verbindung mit elektronischen Signaturen verwendet. Dies hat für den Mandanten den Vorteil, dass die Vorgänge amtsseitig schneller bearbeitet werden und häufig mit reduzierten Gebühren verbunden ist.