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Kanzlei Patentanwälte Gierlich & Pischitzis Partnerschaft mbB

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Gerbermühlstr. 11
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Hessen

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Das Team von Patentanwälte Gierlich & Pischitzis Partnerschaft mbB

2 Anwälte

Gierlich, Johannes
  • Patentanwalt
Pischitzis, Anastassios
  • Patentanwalt

Über Patentanwälte Gierlich & Pischitzis Partnerschaft mbB

Die Patentanwaltskanzlei Gierlich & Pischitzis Partnerschaft mbB bietet Ihnen breitgefächerte technische und rechtliche Beratung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir bieten die gesamte Bandbreite des gewerblichen Rechtsschutzes (Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster). Aufgrund unserer Kenntnisse und umfassenden Erfahrungen setzen wir uns dafür ein, dass Ihre Rechte bestens gewahrt bleiben, dies stets unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen. Wir verstehen uns als Full-Service-Kanzlei, die unseren Mandanten die bestmögliche Beratung für Ihre Innovationen - weltweit - gewährt. Dies umfasst auch ausgewählte Kooperationspartner in nahezu allen Ländern der Erde.


Impressum: Patentanwälte Gierlich & Pischitzis Partnerschaft mbB Gerbermühlstr. 11 60594 Frankfurt am Main Deutschland/Germany Tel.: ++ 49 (0) 69 / 60 32 945 - 0 Fax : ++ 49 (0) 69 / 60 32 945 - 29 E-Mail: info@gp-patent.de www.gp-patent.de AG Frankfurt a. M., Part.-Reg. Nr. 1968 Aufsichtsinstitution für deutsche Patentanwälte ist: Patentanwaltskammer Tal 29 D-80331 München Aufsichtsinstitution für European Patent Attorneys ist: epi Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter Tal 29 80331 München Aufsichtsinstitution für European Trademark and Design Attorneys ist: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) Avenida de Europa, 4 E-03009 Alicante Spanien Die Berufsbezeichnung "Patentanwalt" wird von der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Berufsbezeichnung "European Patent Attorney" (Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt) wird vom Europäischen Patentamt verliehen. Die Legitimation zur Benutzung der Berufsbezeichnungen European Trademark Attorney und European Design Attorney wird durch Eintragung in die Liste der zugelassenen Vertreter beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt entsprechend Art. 89 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20.Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke und Art. 78 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster erlangt. Verleihungsautorität für diese Berufsbezeichnung hat die Europäische Union.