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1994 Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Herr RA John hat mich außerordentlich gut in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten und vertreten. Es ging nach einem durchgeführten Mahnverfahren um den Entscheid zu einer Schadensersatzforderung. Herr RA John bewies gut fundiertes Grundwissen in einer schwierigen und komplexen Materie. Es wurde im Verfahren festgestellt, dass der Geschäftsführer einer GmbH gegenüber den Beitragsstellen keine entsprechenden Beiträge vorenthalten hat. Die zur Beurteilung aufgeführten Beiträge resultierten auf Nachberechnungen, aufgrund einer geänderten Rechtsprechung. Weiterhin wurde festgestellt, dass dem Beklagten erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt, im Rahmen einer durchgeführten Betriebsprüfung, die streitgegenständlichen Sozialversicherungsbeiträge errechnet und fällig gestellt worden sind. Im Urteil wurde festgestellt, dass der Geschäftsführer auf Grund der Sachlage nach der Firmenschließung keine Rückstellungen bilden musste und deshalb auch nicht pflichtwidrig gehandelt hat. Die erreichte Lösung war zu meiner absoluten Zufriedenheit. Ein großes Dankeschön geht an Herrn RA John für die stets kompetente, schnelle und überaus freundliche Kommunikation und Zusammenarbeit. Ich bin glücklich über das Resultat.
Ich bedanke mich für die fachlich kompetente Unterstützung. Die Zusammenarbeit war freundlich und ich fühlte mich in guten Händen. Kann ich gerne weiterempfehlen.
Sehr kompetente Beratung und Unterstützung mit dem Fachwissen. Eine sehr schnelle Ergebnissorientierte Abwicklung. Herzlichen Dank