Kanzlei Nottebohm Dr., Rohoff & Kollegen, Rechtsanwälte
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Baden-Württemberg
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Über Nottebohm Dr., Rohoff & Kollegen, Rechtsanwälte
Banken können mit ihren Kunden vereinbaren, dass eine Darlehnsforderung am Laufzeitende durch eine Lebensversicherung getilgt wird. Bleibt die Auszahlungssumme der Lebensversicherung dabei hinter dem Darlehnsbetrag zurück, so kann die Bank die verbleibende Differenz zum Darlehnsbetrag nur dann von ihrem Kunden verlangen, wenn sich dies eindeutig aus der Regelung des Darlehnsvertrages ergibt.
Wir schützen Sie gegen unlauteren Wettbewerb der Konkurrenz, wenn Sie uns die beanstandete Werbung zur Überprüfung schicken Wir beraten Sie bei Unstimmigkeiten mit Ihren Mitarbeitern oder ihrem Arbeitgeber und stellen Ihnen Arbeitsverträge zur Verfügung, die diese erst gar nicht entstehen lassen. Wir wahren Ihre Rechte gegenüber Ihrem Mieter und Vermieter. Wir helfen Ihnen bei Verstößen im Straßenverkehr Wir vertreten Ihre Interessen bei Verkehrsunfällen gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers. Wir stehen Ihnen bei allen weiteren Problemen in Zusammenhang mit Ihrem Geschäftsbetrieb beratend zur Seite. Wir treiben schnell und professionell Ihre Außenstände ein.