Markus Maibach
Rechtsanwalt
Koblenzer Str. 55
56727 Mayen
Rheinland-Pfalz
- phone
- 02651 490177
- 02651 490278
- public
- www.erbrecht-maibach.de
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Über Markus Maibach
Seit rund 20 Jahren bin ich als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Mit der Verleihung des Titels "Fachanwalt für Erbrecht" habe ich mich ausschließlich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert.
Vor dem Eintritt des Erbfalls helfe ich Ihnen bei der Planung und Errichtung Ihres letzten Willens in einem Testament oder Erbvertrag. Nach dem Eintritt des Erbfalls vertrete ich Sie bei der Durchsetzung von Erbanspruch, Pflichtteil oder Vermächtnis. Als Testamentsvollstrecker stehe ich Ihnen bei der Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses zur Verfügung.
Im Rahmen meiner Tätigkeit lege ich großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten. So werden beispielsweise die entstehenden Kosten zu Beginn des Mandatsverhältnisses aufgezeigt, Chancen und Risiken einer Rechtsstreitigkeit verständlich dargelegt.
In der Kanzlei für Erbrecht werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Markus Maibach, der sich seit dem Jahre 2001 auf das Rechtsgebiet Erbrecht spezialisiert hat, beraten und vertreten:
Vor dem Erbfall
Durch rechtzeitige, vorausschauende Planung kann Ihr Vermögen erhalten und Streit unter den Erben vermieden werden. Die Aufwendungen hierfür betragen regelmäßig nur einen Bruchteil derjenigen Kosten, die nach dem Tode bei Erbstreitigkeiten durch Zerschlagung von Vermögenswerten oder durch zu hohe Erbschaftssteuern entstehen. RA Markus Maibach berät Sie bei der lebzeitigen Vorbereitung des Erbfalls und der Erbfolge durch:
* Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
* Planung und Regelung der vorweggenommenn Erbfolge
* Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Nach dem Erbfall
Hier können sich eine Vielzahl von Fragen und Problemen stellen. Beispielhaft sind folgende Problemkreise zu nennen:
* Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
* Beantragung eines Erbscheins und Vertretung in Erbscheinserteilungsverfahren
* Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
* Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Vermächtnissen
* Umgang mit Testamentsvollstreckern und amtlichen Betreuern
* Koordination von Erbfällen mit Auslandsbezug