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Manfred Stolz

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht

Overwegstraße 20
45879 Gelsenkirchen
Altstadt
Nordrhein-Westfalen

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0209 143695
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Bürozeiten

Montag 08:0012:30
14:0017:45
Dienstag 08:0012:30
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Mittwoch 08:0012:30
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Donnerstag 08:0012:30
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Freitag 08:0012:30
14:0017:45

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht Arzthaftungsrecht Wettbewerbsrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1976 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Über Manfred Stolz

Anwaltskanzlei und Notariat in Gelsenkirchen mit Schwerpunkten im Arbeitsrecht, EDV- und Versicherungsrecht.


Bewertungen für Manfred Stolz

star star star star star von Anonymus118103 am Samstag, 16. Juli 2016

Ich habe einer pauschalen Vergütungsvereinbarung in Höhe von 2.000 Euro mit der Kanzlei bei einer prüfungsrechtlichen Angelegenheit abgeschlossen. Ich erhielt einen knapp vierseitigen Entwurf des Schriftsatzes zur Stellungnahme, darin eine Rechtsprechung (OVG NRW, Beschluss vom 29.01.2002 – 19 A 1060/01) und Artikel 19 Abs. 4 GG genannt werden. Ich zahle schließlich über 1.890 Euro.

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