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Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Individual-Arbeitsrecht Im Individual-Arbeitsrecht betreuen wir für Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle Bereiche. Im Vordergrund stehen Fragen der Begründung von Arbeitsverhältnissen (Vertrags-gestaltung) und deren Beendigung (Kündigung, Aufhebungsvereinbarung) sowie die wechselseitigen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Im kollektiven Arbeitsrecht beschäftigen wir uns vor allem mit den Problemen, die sich für den Arbeitgeber mit dem Betriebsrat, dem Personalrat und der Mitarbeitervertretung ergeben. Unsere Aufgabe sehen wir vor allem darin, unsere Mandanten bei der Regelung dieser Fragen zu beraten und zu vertreten. Dabei helfen wir Ihnen, Ansprüche geltend zu machen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Doch vor allem geht es uns darum, wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu finden.