Kanzlei Lentz & Co. GmbH | Lentz Mediation®
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Hanauer Landstr. 126
60314 Frankfurt am Main
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Wo immer Menschen miteinander leben und arbeiten, gibt es Konflikte. Sie können für die Beteiligten neue Wege eröffnen oder Impulse für eine Entwicklung geben. Sind die Streitparteien aber nicht in der Lage, ihre Konflikte konstruktiv aufzulösen, werden sie für sie zur Fessel: Sie lähmen, zementieren einen quälenden Status Quo und münden häufig in einen unauslöschlichen Schwelbrand, der die gesamte Atmosphäre vergiftet – auch für völlig Unbeteiligte.
Ein Richterspruch klärt die Sache, nicht die Ursache! Mediation hilft die Ursache zu finden und zu klären!
Häufig ist das Resultat dann früher oder später der Gang vor Gericht. Gerichtsverfahren sind aber in den meisten Fällen langwierig und mit hohen Kosten verbunden. Darüber hinaus entspricht eine richterliche Entscheidung zwar der herrschenden rechtlichen Auffassung – aber nach jahrelangem, kräftezehrendem Streit selten dem Gerechtigkeitsempfinden der Beteiligten.
Die Grundsätze unserer Tätigkeit als Mediatoren sind:
Freiwilligkeit: Der Entschluss zu sowie die Teilnahme an der Mediation muss freiwillig erfolgen. Sowohl der Mediator als auch die Konfliktparteien haben damit auch das Recht, das Mediationsverfahren jederzeit abzubrechen.
Vertraulichkeit: Alle Beteiligten verpflichten sich in der Mediationsvereinbarung, keine der in der Mediation besprochenen Inhalte Außenstehenden offenzulegen. Dies gilt auch, falls sich im Anschluss an die Mediation ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden lässt.
Informiertheit: Alle für den Konflikt relevanten Informationen werden zu Beginn der Mediation an die Streitenden weitergegeben.
Allparteilichkeit: Der Mediator ist dazu verpflichtet, allen Streitparteien neutral entgegenzutreten und sie gleichberechtigt in das Mediationsverfahren einzubinden. Ferner gehört es zu seinen Aufgaben, dafür zu sorgen, dass die Gespräche konstruktiv geführt werden, sowie gegebenenfalls deeskalierend einzugreifen.
Eigenverantwortlichkeit: Die Konfliktparteien suchen ausgehend von den im Mediationsverfahren besprochenen Streitpunkten gemeinsam nach einer geeigneten Konfliktlösung. Der Mediator unterstützt den Entscheidungsfindungsprozess, indem er das Mediationsverfahren anleitet und allen Beteiligten beratend zur Seite steht, ihnen jedoch selbst keine Lösungswege aufzeigt.
Ergebnisoffenheit: Welche Ergebnisse das Mediationsverfahren hervorbringt, zeigt sich meist erst am Ende der Mediation. Denn oftmals gelingt es erst im Laufe der Gespräche, eingefahrene Denkschemata aufzulösen und so neue Lösungsansätze zu ermitteln.
Bewertungen für Lentz & Co. GmbH | Lentz Mediation®
Danke für ihre Hilfe im November 2014. Die Angelegenheit scheint dank ihrer zielgerichteten Unterstützung wirklich nachhaltig geklärt und beigelegt zu sein, woran Sie und ihre Praxis einen entscheidenden Anteil haben!