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Kanzlei Karlheinz Roth

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Über Karlheinz Roth

Die Anwaltskanzlei K. Roth wurde 1999 von Karlheinz Roth in Hamburg gegründet. Die Kanzlei befasst sich mit allen Fragestellungen, die einen fachspezifischen Bezug zu den nachfolgenden Rechtsgebieten aufweisen: Ausländerrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Internetrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Prüfungsrecht, Sportrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Transportrecht, Vertragsrecht


Bewertungen für Karlheinz Roth

star star star star star von Jens Hhkessler am Donnerstag, 09. Juli 2015

In der Durchführung grundsätzlich ok. Aber mit einem Nachteil : Keine Kostentransparenz : Keine Nennung der Gesamtkosten. Erst am Ende wurde ich mit der Gesamtrechnung konfrontiert. Das Honorar ist nicht aufwandsgerecht sondern nach der RVG, die selbst ernannte Gebührenverordnung diesr Berufsgruppe berechnet worden. Ich kann nur jedem empfehlen Rechtsanwälte in absoluten Notfällen zu beauftragen, und den Rechtsanwalt zur vollen Kostentransparenz zu verpflichten.