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Kanzlei: Jost, Strombach & Beer

Kanzlei für Erbrecht, Familienrecht

Moltkestr. 21
51643 Gummersbach Nordrhein-Westfalen

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Bürozeiten
Montag 08:0018:00
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Freitag 08:0018:00

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Das Team von Kanzlei: Jost, Strombach & Beer

2 Anwälte

Karin Beer
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Fachanwältin für Familienrecht
Manfred Beer
  • Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht Arzthaftungsrecht Ehe- und Familienrecht Erbrecht Straf- und Strafverfahrensrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Bewertungen für Kanzlei: Jost, Strombach & Beer

star star star star star Donnerstag, 07. Mai 2015

Ih kann diese Kanzlei nicht empfehlen sind nicht in der Lage Unterlagen selbst zu Kopieren und auch nicht in der Lage diese an den Kunden zurückzusenden. Mussten 50km fahren und die Unterlagen selbst abholen. Ebenso sind sie nicht in der Lage auch nur ein Formular via Email zuzusenden auch das musste abgeholt werden. Für einen Widerspruch eine Seite auf der NUR " Wiederspruch " stand gegen eine Behörde wurde direkt eine Rechnungsbeleg beigefügt wenn das nicht übernommen wird was das dann an Kosten darstellt. ( 238,??€ ) nur für ein Blatt Papier und das Wort Widerspruch!! Im nächsten Leben werde ich Anwalt so leicht sein Geld zu Verdienen . Sowas habe ich in fast 50 Jahren noch nicht erlebt .

star star star star star Montag, 16. April 2018

Absolut zu empfehlen! Habe die Kanzlei bei einem Arbeitsrechtsstreit in Anspruch genommen. Fachkompetent, lösungsorientiert und in der Verhandlung ein sehr guter Berater. Die Zusammenarbeit war sehr gut - Ergebnis des Rechtsstreites war besser als erwartet. Für Arbeitsrecht kann ich diese Kanzlei nur empfehlen.

star star star star star Montag, 08. Juli 2019

Nur angagiert, wenn es sich finanziell lohnt. Der Streitwert war recht gering, daher keine persönlichen Beratungstermine bis auf das Erstgespräch, obwohl von mir gewünscht. Nur mit Sekretärin telefoniert, alles andere per Mail (ohne vorher abzusprechen). Das Hauptproblem wurde nicht in der Klageschrift erwähnt. Klage verloren, deshalb keine Berufung möglich. Ich bleibe auf dem finanziellen Schaden sitzen. Durfte ein paar Jahre zuvor in einem anderen Streitfall ständig zum Gespräch bei dem gleichen Anwalt erscheinen. Da war der Streitwert auch gut 5-stellig!!! Der Einsatz rechtlicher Unterstützung sollte nicht von wirtschaftlichen Aspekten abhängig sein. Die Unlust und geringe Motivation war förmlich zu spüren. Darauf hat mich sogar meine RS-Versicherung angesprochen, als es um die Kostenanfrage für die Berufung ging. Wer so unterschiedlich agiert, hat mein Vertrauen und keine gute Bewertung verdient, finde ich.

star star star star star von Tom Weber am Sonntag, 14. Mai 2023

Leider kann ich die Rechtsanwaltskanzlei Jost, Strombach & Beer aus eigenen Erfahrungen nicht weiterempfehlen. Die Kanzlei wurde mir von meiner Rechtschutzversicherung angegeben, da dort keine Selbstbeteiligung anfiele. Das hat sich als folgenschwerer Fehler erwiesen. Persönlicher Kontakt zu einem Rechtsanwalt konnte nicht hergestellt werden, es wird lediglich anonym per Mail dort kommuniziert. Der Umgangston ist meines Erachtens nach nicht angemessen, rüde und arrogant. Der eigentlich recht einfache Fall einer nicht eingetroffenen Lieferung konnte auch nach fast einem Jahr nicht von der Kanzlei zu einem Abschluss geführt werden. Bis heute. Ich bin maßlos enttäuscht und würde die Kanzlei nie wieder kontaktieren. Ich kann sie daher auch niemand anderem empfehlen.

Kommentar

Rechtsanwälte Jost Strombach Beer Donnerstag, 19 Oktober 2023

Sehr geehrter Herr Weber, wer mit seiner Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss die Kosten der anwaltlichen Dienstleistung in diesem Rahmen selbst tragen. Wenn ein Mandant hierzu nach monatelanger und zudem erfolgreicher Korrespondenz offensichtlich nicht bereit ist, muss er sich nicht darüber wundern, dass der Anwalt - wie in Ihrem Fall geschehen - das Mandatsverhältnis beendet, auch wenn es nur um eine Gebühr in Höhe von 90,96 € geht. Soweit Sie zukünftig noch einmal anwaltliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen müssen, wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einem Anwaltsbüro, das bereit ist, Sie gratis zu vertreten.

star star star star star Montag, 16. Oktober 2023

Ich kann die Kanzlei Jost, Strombach & Beer leider nicht weiterempfehlen. Meine Erfahrungen in einem relativ einfachen Verfahren bzgl. einer fehlende Warenzustellung waren für mich sehr negativ. Letztendlich hat der zuständige Rechtsanwalt der Kanzlei aufgegeben. Daraus folgerte ein sehr unschöner Schriftwechsel und , nach meiner persönlichen Auffassung, ein vollkommen unangemessenes Verhalten der Kanzlei. Von einem kompetenten Rechtsanwalt erwarte ich allgemein ein, dem Mandanten gegenüber, professionelles und angemessenes Verhalten. Die Erfahrung habe ich bei der Kanzlei Jost, Strombach & Beer leider nicht machen können. Daher kann die Kanzlei niemand Anderem mit gutem Gewissen empfehlen. Schade.

Kommentar

Rechtsanwälte Jost Strombach Beer Donnerstag, 19 Oktober 2023

Sehr geehrter Herr Weber, wer mit seiner Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss die Kosten der anwaltlichen Dienstleistung in diesem Rahmen selbst tragen. Wenn ein Mandant hierzu nach monatelanger und zudem erfolgreicher Korrespondenz offensichtlich nicht bereit ist, muss er sich nicht darüber wundern, dass der Anwalt - wie in Ihrem Fall geschehen - das Mandatsverhältnis beendet, auch wenn es nur um eine Gebühr in Höhe von 90,96 € geht. Soweit Sie zukünftig noch einmal anwaltliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen müssen, wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einem Anwaltsbüro, das bereit ist, Sie gratis zu vertreten.