Kanzlei Hansen & Münch Rechtsanwaltskanzlei
Kanzlei
Pelzerstraße 5
20095 Hamburg
Hamburg-Altstadt
Hamburg
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Bewertungen für Kanzlei Hansen & Münch Rechtsanwaltskanzlei
Ich habe die Kanzlei im Juni 2014 in Anspruch genommen. Gegenstand war die objektiv rechtswidrige Abberufung eines Zweitprüfers in einer Abschlussprüfung Jahrgang 10, also das Prüfungsrecht. Im oben genannten Sinn verfasste der von mir mandatierte Rechtsanwalt aus der Kanzlei Hansen & Münch am 01.06.2014 ein Schreiben an die Schulbehörde Hamburg. Nur wenig später am 11.06.2014 kommt derselbe Rechtsanwalt zu diesem Schluss: "Ich bin mir aber sehr unsicher, ob sie ein subjektives Recht haben in dem sie betroffen sein könnten." In nur 10 Tagen stellt mein Anwalt fest, dass es rechtlich gar keine Handhabe gibt. Für eine dementsprechende Beratung von Anfang an fehlte es wohl an Sachkenntnis. In Bezug auf Sachkompetenz und Fairness bei der Abrechnung kann ich der Kanzlei nur ein schlechtes Zeugnis ausstellen.