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Kanzlei: Geist, Vetter

Kanzlei

Köln-Aachener-Str. 160
50127 Bergheim
Quadrath-Ichendorf
Nordrhein-Westfalen

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02271 97587
public
www.vetter-geist.de/
Bürozeiten
Montag 08:3012:30
13:3017:30
Dienstag 08:3012:30
13:3017:30
Mittwoch 08:3012:30
13:3017:30
Donnerstag 08:3012:30
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Über Kanzlei: Geist, Vetter

Rechtsanwälte Ulrich G. Vetter und Axel Geist mit Anwaltskanzlei in Bergheim/Quadrath und Elsdorf. Unser Ziel ist die Ausarbeitung einer Lösung Ihres Problems, nach Möglichkeit schon außergerichtlich.


Sie werden von uns in allen Rechtsfragen umfassend und kompetent beraten und betreut. Spezialisiert haben wir uns dabei u.a. auf das Arbeitsrecht und das Strafrecht. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen und sind bundesweit vertretungsberechtigt an allen Arbeits-, Verwaltungs-, und Sozialgerichten sowie allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, mittelständische Unternehmen, Handwerker und andere Gewerbetreibende. Mittelständische Unternehmen betreuen wir auch vor Ort. Seit der Gründung unserer Kanzlei kümmern wir uns als Ausbildungsbetrieb aktiv um den Nachwuchs. Bei der Mandatsbearbeitung steht für uns der Aufbau eines engen Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt im Vordergrund, wobei die Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit und die Vermeidung von Interessenskonflikten Selbstverständlichkeiten für uns sind. Zur Qualität der Beratung gehört auch die Aufklärung über die Chancen und Risiken einer bestimmten Vorgehensweise, denn wir drängen niemanden zu einem Prozess. Ob auf gerichtlichem Wege oder über eine außergerichtlich Einigung, die Anwaltskanzlei Vetter + Geist wird immer eine optimale Lösung im Interesse der Mandanten suchen.