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JUDr. Katja von Eitzen-Gerling

JUDr. Katja von Eitzen-Gerling

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Beethovenallee 43
27474 Cuxhaven
Niedersachsen

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04721 73470
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Bürozeiten

Montag 08:0012:00
Dienstag 08:0012:00
Mittwoch 08:0012:00
Donnerstag 14:0017:00
Freitag 08:0012:00

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1995 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle

Über JUDr. Katja von Eitzen-Gerling

Dr. Katja v. Eitzen-Gerling ist von Hause aus Volljuristin und seit 1994 als niedergelassene Rechtsanwältin (Fachanwältin für Familienrecht) mit Tätigkeitsschwerpunkten Ehe-, Erb- und Familienrecht sowie Wohnungseigentums- und Mietrecht tätig. Insofern ist eine laufende Beobachtung der ständigen Rechtsprechung in Wohnungs- und Mietsachen gesichert.
Geschäftszeiten EITZEN-GERLING KATJA VON FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT: Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr - 17.00 Uhr.


Seit 1999 verwalten wir erfolgreich Wohnungseigentum. Wir sind ein junges Team, welches sich den Herausforderungen des Marktes stellt. Wir betätigen uns ausschließlich mit der Verwaltung, nicht als Immobilienmakler oder Versicherungsvermittler. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt derzeit in der Betreuung kleinerer bis mittlerer Wohnanlagen. Aber Sie können versichert sein, dass sich ganz bestimmt auch große Wohnungseigentumseinheiten bei uns in guten Händen wissen. Auch verfügen wir über Erfahrungen mit öffentlich gefördertem Wohnraum. Die Verwaltung Ihres Eigentums setzt Kompetenz, Fachwissen und Rechtssicherheit voraus. Aufgrund der langjährigen juristischen Erfahrung von Dr. v. Eitzen-Gerling können wir dies garantieren. Durch den konsequenten Einsatz aktueller Software - wir verwenden das WEKA Hausverwaltungsmanagement Classicplus-Programm - und die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen sowie durch laufende Nachlieferungen zu unserer Rechtsbibliothek, sind wir in der Lage, für Sie eine optimale Bewirtschaftung Ihrer Immobilie sicherzustellen und diese für die Zukunft zu positionieren. Weiterhin haben wir uns - und damit auch unsere Eigentümergemeinschaften - durch eine Vermögenschadens-Haftpflichtversicherung für den Fall der Fälle abgesichert. Durch den Einsatz von Fachpersonal (Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft) können wir eine korrekte und effektive Durchführung der Verwaltung garantieren.

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