phone

Horst Rudolf Leitenberger

Rechtsanwalt

Asperger Str. 55
71634 Ludwigsburg
Ludwigsburg - West
Baden-Württemberg

phone
07141 923132
print
07141 901760
public
kanzlei-hauffe.de

starbewerten edit Eintrag ändern

Bürozeiten

Es sind noch keine Öffnungszeiten hinterlegt.
Öffnungszeiten mitteilen

Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

2002 Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Bewertungen für Horst Rudolf Leitenberger

star star star star star Montag, 24. August 2020

Ich habe mit Herrn Leitenberger eine schlimme Erfahrung gemacht. Herr Leitenberger war als Verfahrensbeistand für eine betreute Person gerichtlicherseits bestellt. Unfassbar, was er sich hier geleistet hat.In dem Verfahren versuchte ich als Freund einer,nach einem Koma-erlebnis mit Erinnerungsproblemen belasteten 33-jährigen Frau ein Besuchsrecht gegenüber den Betreuern (Eltern) zu erhalten.Es war zu prüfen, ob die Betreute den Besuch möchte.Herr Leitenberger war,entsprechend seinem Bericht,der Auffassung,dass er bei einer erinnerungsbeeinträchtigten Person nicht mit geeigneten Mitteln,z.B. Fotos,die von mir bzw. meinem Anwalt zu Verfügung gestellt wurden, eine Erinnerungshilfe zu geben-also inwieweit sie sich an mich erinnert und sodann entscheiden kann,ob sie einen Besuch möchte oder nicht.Eine entprechende Aussage der betreuten Person konnte so dann auch nicht erfolgen! Für mich ist dieses Verhalten H. Leitenbergers nicht nachvollziehbar.Es hätte nichts dagegen gesprochen, wenn er sich fairer verhalten hätte. Sehr bedenklich. -Als Verfahrensbeistand sollte er die betreute Person vertreten. Im Anschluss an den Gerichtstermin ertappte ich ihn jedoch dabei, wie er mit der Gegenpartei ein offensichtliches Beratungsgespräch unter Vier-Augen führte.Ich wies ihn zurecht,dass er als Verfahrensbeistand für die betreute Person nach der Verhandlung keine Berater-Gespräche mit der von mir bzgl. Besuchsverbot beklagten Gegenpartei (deren Anwalt er NICHT ist) zu führen hat.Er hat diesbzgl. NEUTRAL zu sein. Auf meine Frage, warum er nicht wenigstens mit Bildern versucht hat, den Willen der betreuten Person zu ergründen,äußerte er sich sinngemäß dahingehend, dass sie sich ja sowieso nicht erinnern würde.Gerade dann, Herr Leitenberger ist es zwingend notwendig, mit geeigneten Mitteln deren Willen zu erkunden! weiterh.:er kennt anscheinend wichtige,ähnliche Fälle betreffende Gerichtsentscheidungen und Grundlagen überhaupt nicht. Er hat sie in seinem Bericht nicht aufgeführt.Ich habe ihm dann nachträglich einen Link geschickt,damit er wenigstens ein bisschen informiert ist. -letztendlich drohte er mir am Tag nach dem Gerichtstermin mit "rechtlichen Mitteln",wenn ich über seine Fehlleistungen berichte.So einer ist das also! Vielleicht muss ich als Privatperson ihm nun auch noch das deutsche Grundgesetz bzgl Meinungsfreiheit erklären.Ich darf sowohl wahre Sachverhalte schildern,wie auch meine Meinung äußern! und muss mich nicht einschüchtern lassen - UNGLAUBLICH! Und wenn H. Leitenb. meint, als Verfahrensbeistand für eine wehrlose Frau eine Beratung ausgerechnet für die Personen abzugeben, die ursächlich für den schlimmen Zustand der armen Frau verantwortlich sind, dann tun sie dies bitteschön im Beisein aller,während der Verhandlung (damit jeder hört,was es zu sagen gibt) und nicht in einem plauschigen Vier-Augengespräch nach der Verhandlung! Herr Leitenberger hätte sowohl nach dem Willen wie auch zum Wohl der betreuten Person handeln sollen. Dies hat er in mehrfacher Hinsicht nicht getan! Übrigens: meine Aufforderung, mir mitzuteilen, warum er das Recht haben will, hinter dem Rücken einer Partei unter Umgehung seiner Neutralitätspflicht beratend für eine Partei tätig zu sein: Er konnte dies nicht definitiv begründen. Für mich wäre ein Anwalt,bei dem ich befürchten müsste,dass er für eine Gegenpartei beraterisch tätig sein könnte,sicher nicht wünschenswert! mfG

Anwälte in der Nähe