Gutenbergstr. 4
24118 Kiel
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Schleswig-Holstein
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2006 Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Beratung und Vertretung im Sozialrecht (Arbeitslosengeld I und II, Grundsicherung, Kinder- und Jugendhilferecht usw.).
Allgemeines Verbraucherrecht, Vertragsrecht, Mietrecht.
Schuldenberatung, Verhandlung mit Gläubigern, Erstellung von Schuldenbereinigungsplänen, Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung, Vertretung im Insolvenzverfahren, Beratung und Vertretung in allen mit Schulden/Überschuldung zusammenhängenden rechtlichen Problemen.
Der Rechtsanwalt Helge Hildebrandt ist sehr zu empfehlen. Sein Büro ist im Stadtzentrum von Kiel zu finden und ist hell eingerichtet und schön dekoriert. Er und seine Mitarbeiter sind sehr freundlich und hilfsbereit, Die Beratung ist einfach super. Die Preise und Büro Öffnungszeiten sind angemessen. Informationen kann man auch auf der Internetseite lesen.
Die Kanzlei Hildebrandt ist sehr freundlich und kompetent. RA Hildebrandt verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Sozialrecht. Ich habe nach dem Versenden einer Mail wertvolle Informationen und Tipps erhalten. Endlich einmal ein Rechtsanwalt, der zuhört und die Begleitumstände mit einbezieht. Ich kann die Kanzlei sehr empfehlen und sage nocheinmal danke!
Keinerlei Interesse (PKH-Antrag?) gezeigt an Hilfestellung (EVS-2013!) hier im Rechtskreis des SGB II für die Ratsuchenden !. Warum dann immer diese Verbindung zwischen der öffentlichen Rechtsberatung mit diesem Kieler Rechtsanwalt. Beratung geht anders aber wohl nicht dort in der Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein in Kiel.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt Mittwoch, 10 Februar 2016
Leider war die "Mandatsanfrage" dieses Rechtsuchenden kaum verständlich und erschöpfte sich großenteils in Unmutsbekundungen über die Personen (namentlich benannt), die ihn zuvor vertreten hatte. Dennoch hatte ich die Anfrage höflich wie folgt beantwortet: Sehr geehrter Herr K, ich biete als Rechtsanwalt - dies dürfte auf der Hand liegen - keine "öffentliche Rechtsberatung" an. Regelsatzklagen etc. führe ich nicht. Zu dieser Frage werden immer wieder Grundsatzverfahren geführt. Für den einzelnen Betroffen macht es m.E. keinerlei Sinn, über die Regelsatzhöhe zu streiten. Da für diese Verfahren Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe nach einer Kenntnis nicht bewilligt wird (und Sie zudem Verdi-Mitglied sind), müssten Sie einen Rechtsanwalt bezahlen, wobei dieser wohl einen Vorschuss verlangen würde. Ich kann Sie leider in dieser Angelegenheit nicht vertreten. Im Übrigen kann ich Ihre Ausführungen auch nicht wirklich nachvollziehen. Mit freundlichen Grüßen, Helge Hildebrandt Kurzum: Ein "Mandant", der einen Rechtsanwalt sucht, der kostenlos für ihn aussichtslose Rechtsstreitigkeiten führt und sich offenbar mit seinen vorherigen Rechtsvertretern überworfen hat. Vollkommen richtig: Keinerlei Interesse.