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2008 Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Rechtsanwalt Roth ist schwerpunktmäßig in Sorgerechtsverfahren tätig. Er vertritt Eltern und Jugendliche ab 14 Jahren außergerichtlich und in familiengerichtlichen Verfahren in Fällen, in denen das Jugendamt Kinder und Jugendliche von ihren Eltern trennen will oder schon getrennt hat.
Er berät bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten und steht zu diesem Themenkomplex als Referent zur Verfügung. Er ist Mitautor des Buches Christliche Patientenverfügung, Benno-Verlag.