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Hans Christian Freier

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Bergstr. 94
58095 Hagen
Mittelstadt
Nordrhein-Westfalen

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02331 91670
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Bürozeiten

Montag 08:3018:00
Dienstag 08:3018:00
Mittwoch 08:3018:00
Donnerstag 08:3018:00
Freitag 08:3016:00

Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

2001 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Über Hans Christian Freier

Unsere Kanzlei befindet sich in zentraler Lage direkt gegenüber dem Amtsgericht, Landgericht, und Arbeitsgericht Hagen.
Die Kanzlei wurde durch den Inhaber Rechtsanwalt Hans-Christian Freier im Mai 2005 am jetzigen Standort gegründet.
Durch die zentrale Lage ist die Kanzlei jederzeit in der Lage auch kurzfristig Termine (auch bei Terminvertretung) bei den in direkter Nachbarschaft befindlichen Gerichten wahrzunehmen. 
Die Kanzlei ist hauptsächlich auf dem Gebiet des IT-Rechts, Arbeitsrechts, Zivilrechts und Strafrechts tätig.
Seit Beginn der Tätigkeit von Rechtsanwalt Freier hält dieser Vorträge und begleitet Seminare in verschiedenen zivilrechtlichen Bereichen, insbesondere dem Bereich des Arbeitsrechts (Fachanwalt Arbeitsrecht), des EDV-Rechts, IT-Rechts (Fachanwalt It-Recht) aber auch der Haftung des Geschäftsführers.


Rechtsanwalt Hans-Christian Freier

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bewertungen für Hans Christian Freier

star star star star star Samstag, 11. Februar 2012

Herr Rechtsanwalt Freier war freundlich, hilfsbereit, und kooperativ. Besonders hervorzuheben sind seine Zuverlässigkeit und die großen praxisnahen Kenntnisse!

star star star star star Mittwoch, 09. Januar 2013

Rechtsanwalt Freier vetrat mich gegenüber meinem Arbeitgeber, der mich erst ohne Grund abgemahnt und mir dann eine Kündigung geschickt hat. Die Klage ging an das Arbeitsgericht Hagen, mit dem Richter kam Herr Freier super klar, mir hat der Anwalt alles erklärt. Rechtsanwalr Freier hat eine super Abfindung rausgehandelt!!...super...Danke

star star star star star Donnerstag, 15. August 2013

Vom Anfangssituationsgespräch bis zur Beendigung der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber im Kündigungs-, Arbeitsgerichts- und Abfindungsverfahren, das sich vollständig in meinem Sinne entwickelte, betreute mich Herr RA Freier äußerst sachkundig ,hilfreich und termingerecht, immer verständlich und mit entschiedener Konsequenz

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