Bahnhofstraße 123
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1983 Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Seit 1983 ist Rechtsanwältin Gudrun Streibel im Bereich des Familien- und Erbrechts tätig und hat sich in diesen Rechtsgebieten spezialisiert. Neben der Berufsbezeichnung der allgemeinen Rechtsanwältin ist sie seit 1999 zugleich auch Fachanwältin für Familienrecht.
Das Familienrecht ist sehr vielschichtig und komplex. Viele Rechtsfragen greifen ineinander, wobei die Betroffenheit und Belastung aller Familienmitglieder Berücksichtigung finden müssen. Die persönliche und fachliche Kompetenz, ihre Spezialisierung und langjährige Erfahrung sowie ein Netzwerk fachübergreifender Berater machen die überzeugende und erfolgreiche Interessenvertretung durch Rechtsanwältin Gudrun Streibel aus. Erben und Vererben ist heute wichtiger als je zuvor. Das sollten Sie nicht den Regeln der gesetzlichen Erbfolge überlassen. Denn sie gelten für alle in gleichem Maß, ohne Ihre besonderen, persönlichen Umstände zu berücksichtigen. Das Gesetz stellt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, Vor- und Nacherbschaft, Teilungsanordnung, Berliner Testament, etc.) zur Verfügung, die Ihre Rechtsanwältin individuell für Sie nutzen kann. Die langjährige Erfahrung von Rechtsanwältin Streibel in diesem Rechtsgebiet, auch als Testamentsvollstreckerin, ist ein unverzichtbares Element der erfolgreichen Interessenvertretung, gerade auch bei verzwickten Erbrechtsfällen. Ihre Interessen als Miterbe in einer Erbengemeinschaft oder als Pflichtteilsberechtigter bei Enterbung werden ebenso kompetent wahrgenommen und vertreten.