Hintere Gasse 14
89522 Heidenheim an der Brenz
Erchenstr. 20
89522 Heidenheim an der Brenz
Mergelstetten
Baden-Württemberg
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1993 Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Unsere von Rechtsanwalt Lothar Laufenberg in Heidenheim gegründete Kanzlei ist ein modernes, zielorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Der Erfolg unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte liegt in der fachlich kompetenten Beratung und Vertretung unserer Mandanten im Rahmen eines vertrauensvollen Mandatsverhältnisses. Vorrangig sind wir darum bemüht, außergerichtliche Einigungen herbei zuführen. Dies vermeidet kostenintensive und zeitraubende Prozesse. Je nach Sach- und Rechtslage setzen wir Ihre Ansprüche jedoch auch in einem gerichtlichen Verfahren durch. Dabei stützen wir uns auf langjährige Prozesserfahrung. Mit Engagement, Durchsetzungsvermögen und breiter Fachkenntnis stehen wir für Ihre Interessen ein. In den Bereichen Familien- und Arbeitsrecht haben wir uns zusätzlich als Fachanwälte qualifiziert.
Neben dem Arbeitsrecht, dem Baurecht und dem Sraßenverkehrsrecht samt der Unfallregulierung betreut Sie unsere Kanzlei auch in weiteren Fachgebieten des Zivilrechts. Hierzu zählt das Vertragsrecht, speziell das Kaufrecht und das Bau- und Werkvertragsrecht samt der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (z.B. Nachlieferung, Nachbesserung, Minderung, Rücktritt und Schadenersatz), das Mietrecht, Pachtrecht und das Reiserecht. Wir beraten Sie ebenso im Erbrecht und helfen Ihnen, im Erbfall Ihre Rechte als Erbe oder Ihr Pflichtteilsrecht durchzusetzen. Bei offenen Forderungen übernehmen wir für Sie den Forderungseinzug samt der Zwangsvollstreckung. Auch in Straf- und Bußgeldsachen finden Sie bei uns einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Familienrecht. Dies umfasst insbesondere das Scheidungs- und Unterhaltsrecht, (Link zu den süddeutschen Leitlinien des OLG Stuttgart und der Düsseldorfer Tabelle, aktuelle Fassung vom 01.07.2005), das Sorge- und Umgangsrecht, ebenso das Güterrecht, wie z.B. Fragen des Zugewinnausgleichs, das Recht der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft und angrenzende Rechtsfragen des Steuer- sowie des internationalen Privatrechts.