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Niedersachsen
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1983 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig
Beurkundungsprachen: Deutsch
Schlechteste Erfahrung, die man mit einem Notar machen kann. Von Verkäufern vorgeschlagen wählten wir Herrn Ritter zur Erstellung und Beurkundung eines Kaufvertrags. Der Entwurf stellte sich verkäuferfreundlich dar. Von uns gewünschte Änderungen wurden den Verkäufern selbstverständlich mitgeteilt. Eine finanziell nicht unerhebliche Veränderung von Seiten der Verkäufer wurde uns nicht mitgeteilt, auch beim Termin wurden wir nicht darauf hingewiesen. Erschwerend kam hinzu, dass es keine Möglichkeit- weder per Beamer noch in Papierform- gab, den Vertrag mitzulesen. Nur dem Umstand , dass wir den Entwurf dabei hatten, ist es geschuldet, dass dieser Versuch offenbar wurde. Auch die handschriftlich veränderte Version ging uns nicht zu. Mir ist es bisher noch nicht passiert, dass Fragen zum Vertrag mit überheblichen Gegenfragen kommentiert wurden. Unprofessionell wurde eine nicht notariell beglaubigte Vollmacht angenommen. Das hatte zu Folge, dass sich, nachdem die Beurkundung des Kaufvertrages schon über fünf ! Wochen gedauert hatte, sich die weitere Abwicklung ( Grundbuch) nochmal verzögerte. Eine Beschwerde bei der Notarkammer ist übrigens weitgehend ohne Effekt, die ehrenamtlichen Vorsitzenden sprechen maximal eine Rüge aus.