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Eckhard Sauerwein

Eckhard Sauerwein

Rechtsanwalt

Frauensteiner Str. 159
09623 Frauenstein
BURKERSDORF
Sachsen

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Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1992 Rechtsanwaltskammer Sachsen

Über Eckhard Sauerwein

Die Schwerpunkte unserer Kanzlei liegen im allgemeinen Zivilrecht. Dabei konzentrieren wir uns insbesondere auf die Bereiche des Arbeitsrechts, des Verkehrsunfallrechts, des privaten Baurechts sowie des Miet- und Erbrechts. Auch im Bereich des Firmeninkassos und der Zwangsvollstreckung sowie bei der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren stehen wir Ihnen gern zur Seite. Zum Bereich des Arbeitsrechts gehört zum einen die Gestaltung von Verträgen, Beratung im Umgang mit Arbeitnehmern, Beratung und der Entwurf von arbeitsrechtlichen Schreiben, wie Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Kündigung, etc. Auch Kündigungen seitens des Arbeitgebers sollten wohlüberlegt und gut vorbereitet sein. Hier bieten wir Ihnen eine Beratung im Bereich der Vorbereitung an. Auch der Ausspruch von Kündigungen sowie die gerichtliche Vertretung bei arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere auch im Bereich von Kündigungsschutzklagen übernehmen wir gerne für Sie.


Im Bereich des Verkehrsunfallrechts erfolgt möglichst kurzfristig nach dem Unfall die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Versicherung. Hierzu gehört auch die Geltendmachung von Schmerzensgeldern im Falle einer Körperverletzung, darüber hinaus auch Schadenersatz-ansprüche jeglicher Art, wie Schäden am Auto, Ersatz für Mietfahrzeuge, Arztkosten, Abschleppkosten, Ersatz der entstandenen Aufwendungen. Auch die Durchführung des gesamten Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung und die gerichtliche Durchsetzung, soweit sich dies nicht vermeiden lässt, wird von uns vorgenommen. Zur Zwangsvollstreckung gehört die Beauftragung von Gerichtsvollziehern, das Abfordern der eidesstattlichen Versicherung und notfalls auch die Verhaftung des Schuldners, wenn er sich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung entziehen will. Allerdings gehören auch hierzu die umfangreichen Möglichkeiten der Forderungspfändungen, wie z. Bsp. die Kontenpfändung, die Lohnpfändung, die Werklohnpfändung, die Pfändung von Erbteilen, die Pfändung von Lebensversicherungen sowie viele andere. Weiterhin gehört auch die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung dazu.

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