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Dr. Wolfgang Wesener

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Holzmarkt 4
45657 Recklinghausen
Innenstadt
Nordrhein-Westfalen

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02361 10450
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02361 104510
public
www.dr-wesener.de/

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Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1983 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Bewertungen für Dr. Wolfgang Wesener

star star star star star von Werner Spanka am Freitag, 09. Dezember 2022

Null Leistung und Interesse. Nachdem ich bei Herrn Dr. Wesener wegen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und einer Klage gegen die Stadt Recklinghausen wegen einer Nutzungsuntersagung einer Wohnung vorstellig wurde, wurden diese Anträge auch in Kurzform beim Gericht durch ihn gestellt. Von da ab beschränkte sich die Tätigkeit von Herrn Dr, Wesener darauf, mir die Schreiben des Verwaltungsgerichts und der Gegenseite lediglich weiter zu leiten ohne selbst darauf zu erwidern und Stellung zu nehmen. Diese Arbeit blieb mir vorbehalten und da ich schon nach kurzer Zeit merkte dass Herr Dr. Wesener überhaupt kein Interesse daran hatte in den zwei Verfahren zu obsiegen machte ich seine Arbeit. Lediglich beim Ortstermin wurde er noch einmal vorstellig hatte aber mehr Interesse mit dem Berichterstatter des Gerichts über andere Dinge sich zu unterhalten, als an dem eigentlichen verfahren mitzuwirken. Die mündlichen Auffassungen wurden auch hier wieder ausschließlich zwischen dem Richter des Verwaltungsgerichts und mir ausgetauscht. Lediglich am Schluss des Ortstermins sagte er dass der Vermieter meiner Wohnung ja in Regress genommen werden könne der alles bezahlen müsse. Inzwischen habe ich gegen meinen früheren Vermieter des das Haus inzwischen verkauft hatte in einem anderen Rechtsstreit und vor allen mit einen anderen Rechtsanwalt obsiegt. Nach nunmehr über ein Jahr schickte Herr Dr. Wesener mir zwei Rechnungen obwohl ich ihm alle Unterlagen für einen PKH Antrag übergeben hatte, bei ihn dafür entsprechende Formulare unterschrieben hatte- und auch einvernehmlich abgesprochen war dass das gerichtliche Verfahren über PKH abgerechnet werden sollte. Tatsächlich hatte er auch über ein Jahr keine Vorschusszahlung angefordert und auch sonst nie etwas über zu zahlende Kosten geschrieben hatte so dass ich berechtigt davon ausgehen konnte dass die PKH bewilligt wurde. Wie er mir nun schreibt, währe nie jemals etwas über eine Prozesskostenhilfe gesprochen worden. Sein Verhalten ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten- und ich schließe mich hiermit begründet anderen Bewertungen an die ausführlich über sein gesamtes Gebaren Auskunft geben. Ein engagierter und korrekter Rechtsanwalt sieht anders aus.

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