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Kanzlei Dr. Lippmann, Ritter & Coll.

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30880 Laatzen Niedersachsen

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Über Dr. Lippmann, Ritter & Coll.

Webpräsenz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lippmann, Ritter & Coll, Rechtsanwälte, Fachänwälte und Notar, seit 1976 in Laatzen bei Hannover. Die Mandanten sind überwiegend mittelständische Unternehmen und Verbraucher in ganz Europa.


Bewertungen für Dr. Lippmann, Ritter & Coll.

star star star star star Montag, 19. August 2019

Habe mit dem Team um Dr.Lippmann die besten Erfahrungen sammeln können und kann sie nur wärmstens empfehlen. Mit Herrn Hennigs weiß ich einen sehr kompetenten Anwalt an meiner Seite.

star star star star star von Rikken Risem Nahnino am Sonntag, 07. November 2021

In den vergangenen Jahren machten wir mit der Kanzlei Dr. Lippmann, insbesondere mit Herrn Dr. Lippmann nur die allerbesten Erfahrungen. Das bewog uns, auch bei einem in diesem Jahr eingetretenen Rechtsfall (Niedersächsisches Nachbarschaftsrecht) diese Kanzlei wieder zu wählen. Nach Anmeldung und kurzer Beschreibung unseres Anliegens am Telefon, empfing uns am 29. Juni 2021 Frau .... Wir erklärten ihr die Sachlage, wobei sie auf gezielte Fragen zum Niedersäsischen Nachbarschaftsrecht äußerte, das kenne sie nicht, sie hätte in Hessen studiert. Ihre Antworten bezogen sich auch ausschließlich auf das Baurecht, was uns in diesem Fall nicht weiterhalf. Da wir noch einen nahen Schiedsmann-Termin vor uns hatten (den wir Frau ... unterbreiteten), verließen wir die Kanzlei ohne fundierte Auskunft. Einige Wochen später kam die Rechnung mit über 90 €, Honorar, die mein Mann leider gleich bezahlte, obwohl wir verabredet hatten, in einem Brief an die Kanzlei noch eine auf unser spezielles Problem bezogene Auskunft zu erbitten. Auf 2 Briefe, einen an Herrn Dr. Lippmann "persönlich" "eigenhändig" gerichtet, erhielten wir keine Antwort. In einem der Rechnung beiliegenden Schreiben teilte uns Frau ... mit, "ich muss zunächst ein bisschen zurückrudern" ... wovon teilte sie uns nicht mit, Weiter schrieb sie "tatsächlich ist nur § 28 entscheidend"... auf welches Gesetz bezieht sich das? Fr. A.: "diesbezüglich sollten Sie sich auch im Schlichtungsverfahren darauf berufen, dass das Nachbarrecht und das Baurecht grundsätzlich erst einmal unabhänig voneinander zu betrachten sind". Um das erklärt zu bekommen, haben wir einen Anwalts-Termin erbeten und wahrgenommen, leider vergeblich. Der Schiedsmann erklärte uns gleich, er sei nicht befugt, juristische Auskünfte oder Empfehlungen zu geben. Davon hatte Frau ... wohl noch nichts gehört. Wir wissen bis heute nicht, welche Ausasichten bei einem Gerichtsverfahren für uns existieren, abgesehen von der Stillosigkeit auf 2 Briefe nicht zu antworten. Daher wählen wir diesen Weg, unsere Unzufriedenheit zu äußern, der zugegeben nicht sehr freundlich ist. Weil an dieser Beratung absolut nichts Positives zu nennen ist, können wir auch keinen Stern vergeben. Leider ließ sich der anklickte nicht mehr löschen