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1988 Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Beurkundungsprachen: Deutsch
Der Käufer hat die Beurkundung des Vertrags beauftragt. Erst nach tel. Rücksprache mit einer Mitarbeiterin, mit sehr spitzer Zunge und VIEL Selbstwertgefühl, konnte dann ein Termin vereinbart werden. Vorab bekamen wir einen Vertragsentwurf, der falsch war. Ein Textbaustein war doppelt und unterschiedlich vorhanden. Das wurde korrigiert. Am Beurkundungstermin (10:00 Uhr) kam der Notar 35 Minuten zu spät. Eine Entschuldigung gab es nicht, - aber eine Begründung: „Nicht daß sie glauben ich hätte verschlafen, aber das Wetter ist so schön, da habe ich beschlossen zu laufen anstatt das Auto zu nehmen“ Das Vorlesen des Vertrags war absolut unverständlich. Ein Meister - wie schnell und undeutlich der Notar lesen kann! Wir hatten eine Lesevorlage, somit war es „nur“ nötig beim Vorlesen Schritt zu halten. Dann hat sich Herr Notar (berechtigterweise) auch noch über die schlampige Form der Grundschuldbeantragung der finanzierenden Bank ausgelassen. M.E. tut man das aber nicht wenn man Kinderstube genossen hat und der Kunde der Bank anwesend ist. Zum Schluss kam dann noch eine Rechnung (ca. 500,-€) beim Verkäufer an, obwohl im Vertrag diese dem Käufer zuzuordnen ist. Eine Mitarbeiterin hat sich entschuldigt, die Mitarbeiterin mit der spitzen Zunge war krankgeschrieben. - So viel zu Datenschutz.