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Dr. Eckhard Baucks

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Dr. Blanke, Colshorn

Am Junkernhof 2
29308 Winsen (Aller)
Südwinsen
Niedersachsen

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05143 8052
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Bürozeiten

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Mittwoch 08:0013:00
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Donnerstag 08:0013:00
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Freitag 08:0013:00

Rechtsgebiete

Medienrecht Telekommunikationsrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Wettbewerbsrecht Wirtschaftsrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1992 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle

Über Dr. Eckhard Baucks

Deutsch


Bewertungen für Dr. Eckhard Baucks

star star star star star von Anton Fischer am Sonntag, 30. September 2018

Ich war mit der Leistung dieses Anwalts nicht zufrieden. Schlechte Beratung und zeigt kaum Engagement.

Kommentar

Dr. Eckhard Baucks Donnerstag, 25 Oktober 2018

Zu dieser negativen Bewertung erläutere ich folgende Hintergründe: A. F. hatte sich an mich gewandt, da er von anderen Rechtsanwälten abgemahnt worden war. Noch am selben Tag habe ich mit Herrn F. telefoniert und ihm vier Tage später eine ausführliche Stellungnahme übersandt, der auch ein Entwurf für eine Entgegnung auf die Abmahnung beigefügt war. Den gesamten Fall sowie den Entwurf der Entgegnung habe ich weitere vier Tage später persönlich mit Herrn F. erörtert und den Entwurf auf der Grundlage dieses Gesprächs noch einmal überarbeitet und an Herrn F. übersandt. Am Folgetag erteilte Herr F. ausdrücklich seine Zustimmung, die Entgegnung abzusenden, was ich weisungsgemäß tat. Am Tag darauf habe ich Herrn F. eine Vorschusskostenrechnung mit den üblichen Gebühren (1,3-fache Geschäftsgebühr) und lediglich nach der Hälfte des in der Abmahnung genannten Gegenstandswertes erteilt und Herrn F. um Ausgleich bis zum Monatsende (3 Wochen) gebeten. Schon am Tag nach Übersendung der Vorschusskostenrechnung wandte sich Herr F. an mich und meinte, dass die Rechnung zu hoch sei. Ich habe ihm erläutert, dass und warum die Rechnung korrekt war und den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes entsprach. Damit war Herr F. nicht einverstanden. Er drohte mir per Mail an, dass er mich auf sämtlichen Portalen und Bewertungsseiten schlecht bewerten werde, wenn ich meine Vorschussforderung nicht reduziere. Das habe ich jedoch nicht getan. Vielmehr habe ich, als Herr F. meine Vorschussrechnung innerhalb der gesetzten Frist - trotz Androhung der Mandantsniederlegung - nicht vollständig ausgeglichen hatte, das Mandat gekündigt und endabgerechnet. Das alles liegt 4 Jahre zurück. Schlechte Beratung oder fehlendes Engagement hatte Herr F. nie beanstandet.

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