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2004 Rechtsanwaltskammer Berlin
Dr. Christoph Steiner berät auf den Gebieten des Privaten Baurechts, des Bauträgerrechts und des Architekten- und Ingenieurrechts. Daneben verfügt er über eine Spezialisierung auf dem Gebiet des Rechts der Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen. Ebenso zu seinen Schwerpunkten zählen das Immobilienrecht sowie das Bauversicherungsrecht. Kern seiner anwaltlichen Tätigkeit ist die rechtliche Begleitung von Bau- und Bauträgerprojekten, Vertragsgestaltung und Beratung im Bau-, Architekten und Ingenieurrecht sowie im Bauträger- und Immobilienrecht und die Abwicklung komplexer Schadens- und Haftungsfälle einschließlich Versicherungsrecht. Hinzu kommt Prozessführung bundesweit.
Dr. Christoph Steiner berät auf den Gebieten des Privaten Baurechts, des Bauträgerrechts und des Architekten- und Ingenieurrechts. Daneben verfügt er über eine Spezialisierung auf dem Gebiet des Rechts der Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen. Ebenso zu seinen Schwerpunkten zählen das Immobilienrecht sowie das Bauversicherungsrecht. Kern seiner anwaltlichen Tätigkeit ist die rechtliche Begleitung von Bau- und Bauträgerprojekten, Vertragsgestaltung und Beratung im Bau-, Architekten und Ingenieurrecht sowie im Bauträger- und Immobilienrecht und die Abwicklung komplexer Schadens- und Haftungsfälle einschließlich Versicherungsrecht. Hinzu kommt Prozessführung bundesweit.
Ferner bietet Dr. Steiner unter der Überschrift „Klären statt Klagen“ in Kooperation mit einem erfahrenen Planer und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine Alternative zur herkömmlichen Klärung baurechtlicher Streitigkeiten vor Gericht an. Der Ansatz trägt der Erfahrung Rechnung, dass Bauherren ebenso wie ausführende Firmen, Planer, Planerinnen und die anderen Baubeteiligten gelegentlich der Durchsetzung ihrer Rechte auf dem Klageweg eine schnellere und pragmatische Lösung vorziehen. So lässt sich das Bauprojekt von der Hypothek angehäufter Prozessrisiken freihalten.