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Dr. Christian Alexander Koch

Dr. Christian Alexander Koch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

MEINEKSTRAßE 3
10719 Berlin
Charlottenburg

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Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

2009 Rechtsanwaltskammer Berlin

Über Dr. Christian Alexander Koch

Ich berate und vertrete vornehmlich in den Bereichen Straf- und Verkehrsrecht sowie in ausgewählten zivilrechtlichen Bereichen. Durch eine Konzentration auf einzelne Rechtsbereiche kann eine fachkundige, zuverlässige und zügige Beratung gewährleistet werden.
In Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren stehe ich Ihnen in jeder Verfahrenslage zur Seite.
Ich betreue ebenfalls ausgewählte zivilrechtliche Mandate. Durch eine enge Zusammenarbeit mit zwei Notaren kann zudem schnell und unkompliziert in notariellen Angelegenheiten beraten und vertreten werden.


Verkehrsunfallrecht Ich setze Ihre Ansprüche nach einem Autounfall gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Dabei wird für Sie die gesamte Korrespondenz geführt und der Fall außergerichtlich oder gerichtlich abgewickelt. Z.B. bei • bei Reparaturschäden (unabhängig ob Sie fiktiv abrechnen oder reparieren lassen) • bei Personenschaden (z.B. Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall usw.) Verkehrsordnungswidrigkeiten Verteidigung und Vertretung bei Bußgeldbescheid mit • drohendem Fahrverbot • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit • Verstößen gegen § 24a StVG (Alkohol & Drogen) • Verstößen gegen § 23 Abs. 1a StVO (Handy) • Verstößen gegen § 10 ABMG (Autobahn-Maut) Verteidigung in Verkehrsstrafsachen • Trunkenheitsfahrt • Straßenverkehrsgefährdung • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort • Fahren ohne Fahrerlaubnis • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung bei einem Autounfall Führerschein/Fahrerlaubnis • Beratung und Vertretung bei drohendem Fahrverbot • bei vorläufiger oder drohender Entziehung der Fahrerlaubnis • beim Führerschein auf Probe • bei Anordnungen der Fahrerlaubnisbehörde nach dem StVG oder der FeV • bei drohender MPU • bei Fahreignungsüberprüfungen Strafrecht Vermeiden Sie Fehler im Ermittlungsverfahren. Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache, ohne dies zunächst mit einem Rechtsanwalt besprochen zu haben. Bereits in diesem Verfahrensstadium werden oft Fehler gemacht, die später nicht mehr - oder nur sehr schwer - korrigiert werden können! Wird nicht so früh wie möglich verteidigt, kann es dazu kommen, dass hohe Bußgelder, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt werden, obwohl eine Verfahrenseinstellung oder eine geringere Sanktion möglich gewesen wäre. Werden Sie im Falle von gegen Sie gerichteten Ermittlungen so früh wie möglich aktiv! Beauftragen Sie so früh wie möglich einen Rechtsanwalt.

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