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Dr. Carsten Klaus Brunner

Dr. Carsten Klaus Brunner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Strafrecht

Savignyplatz 5
10623 Berlin
Charlottenburg

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Bürozeiten

Montag 09:0013:00
14:0018:00
Dienstag 09:0013:00
14:0018:00
Mittwoch 09:0013:00
Donnerstag 09:0013:00
14:0018:00
Freitag 09:0013:00

Sprachen

Deutsch, Englisch, Italienisch, Katalanisch, Spanisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1994 Rechtsanwaltskammer Berlin

Über Dr. Carsten Klaus Brunner

Kanzlei Brunner & Schulenberg. Erfahrene Fachanwälte für das Strafrecht und Arbeitsrecht in Berlin. Unsere weiteren Mandatsübernahmen: Baurecht, Architektenrecht, Familienrecht, Mietrecht und Zivilrecht.


Rechtsanwalt Dr. Carsten Brunner (Jahrgang 1963) ist - nach Studium an der FU Berlin und Referendariat im Bezirk des Kammergerichts - seit 1994 in Berlin zugelassener Rechtsanwalt. Bereits während des Referendariats hat er sich als freier Mitarbeiter in einer größeren Berliner Rechtsanwaltskanzlei zu einem Großteil mit Miet- und Wohnungseigentumsangelegenheiten beschäftigt und nahezu ausschließlich die rechtlichen Interessen von Hauseigentümern und Hausverwaltern wahrgenommen. Ebenfalls schon während des Referendariats hat sich Rechtsanwalt Dr. Brunner an dem Auf- und Ausbau einer in Berlin befindlichen Unternehmung beteiligt, wurde zum Teilhaber und ist dies bis zum heutigen Tag. Gerade während der Aufbauphase des Unternehmens war eine verstärkte Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen und steuerlichen Zusammenhängen erforderlich, die hierzu notwendigen - über das Studium der Rechtswissenschaften hinausgehenden - Kenntnisse hat Rechtsanwalt Brunner durch die Teilnahme an wirtschaftlich- und steuerlichrechtlichen Seminaren erlangt. Am 12.10.2005 hat die Rechtsanwaltskammer Berlin Herrn Rechtsanwalt Dr. Brunner als einem der ersten Anwälte sowohl in Berlin als auch im gesamten Bundesgebiet die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Auch durch seine Zusatzausbildung im Bereich der Hausverwaltung wird Rechtsanwalt Dr. Brunner insbesondere von Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern sowie deren Verwaltungen verstärkt konsultiert, hier liegt – neben seiner Tätigkeit als Strafverteidiger – auch sein Hauptbetätigungsfeld.

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