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Dr. Barbara Böhm

Dr. Barbara Böhm

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Insolvenzrecht

Möslestr. 1
79117 Freiburg im Breisgau
Baden-Württemberg

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0761 70777880
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0761 70777882
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Bürozeiten

Montag 09:0013:00
14:0018:00
Dienstag 09:0013:00
14:0018:00
Mittwoch 09:0013:00
14:0018:00
Donnerstag 09:0013:00
14:0018:00
Freitag 09:0013:00
14:0018:00

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1998 Rechtsanwaltskammer Freiburg

Über Dr. Barbara Böhm

Kanzlei für Insolvenzrecht und Familienrecht.

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung
Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.
Deutscher Anwaltverein, ARGE Familienrecht
Freiburger Anwaltverein e.V., Arbeitsgemeinschaft Familienrecht


Insolvenzrecht

Seit 2002 Tätigkeiten im Bereich des Insolvenzrechts.

Seit 2003 Bestellung zur Gutachterin, vorläufigen Insolvenzverwalterin, Insolvenzverwalterin und Treuhänderin durch die Amtsgerichte Marburg und Gießen. Ende 2015 Verlegung der Kanzlei nach Freiburg im Breisgau.

Außerhalb der klassischen Insolvenzverwaltung unterstütze ich Sie bei der Antragstellung, dem Krisenmanagement für Unternehmen, der Wahrung von Gläubigerrechten und im Bereich der Geschäftsführerhaftung.

Familienrecht

Bei familienrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere in der Zeit von Trennung und Scheidung kommt es zu einer Vielzahl von Konflikten. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung ist oftmals auch eine schnelle Lösung finanzieller Fragen erforderlich. Insbesondere in Fällen, in denen auch Kinder betroffen sind, ist daher primäres Ziel außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten.

In Fällen, in denen das nicht möglich ist, vertrete ich Sie in sämtlichen familienrechtlichen Streitigkeiten vor allen Familiengerichten um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Dies gilt für sämtliche Fragestellungen der Scheidung, elterlichen Sorge, Unterhaltsfragen (auch hinsichtlich von Großeltern-und Elternunterhalt), Fragen des Hausrates, der Ehewohnung, des Umgangs- und Sorgerechts und der Vermögensauseinandersetzung.

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