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Bayern
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2006 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Dipl.-Ing. Martin Misselhorn: Patentanwalt, Rechtsanwalt, European Patent Attorney und zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Mein Spezialgebiet ist neben der Anmeldung von Patenten die patentanwaltliche und zugleich rechtsanwaltliche Vertretung durch einen einzigen Anwalt. Eine solche Doppelvertretung ist gerade bei Patentverletzungsklagen oder der Bekämpfung zu Unrecht erteilter Patente sowie bei Markenverletzungsklagen vorteilhaft - nicht zuletzt auch unter Kostengesichtspunkten.
Die langjährige Erfahrung der patentanwaltlichen und rechtsanwaltlichen Doppelvertretung der Mandanten in Patentstreitverfahren und Patentnichtigkeitsklagen kommt auch der Ausarbeitung von Patentanmeldungen und der Beratung der Mandanten, wie man am besten das Patent des Konkurrenten umgeht zu Gute:
Wer wieder und wieder erlebt, wie sich ein Patentverletzer später vor Gericht verteidigt, kann schon bei der Anmeldung des Patents dafür sorgen, dass die der betreffenden Anmeldung immanenten Umgehungsmöglichkeiten möglichst effektiv blockiert werden und dass genügend Rückzugsmöglichkeiten in die Patentanmeldung eingebaut werden, wenn das Patent später gegen den Angriff eines sich gekonnt zur Wehr setzenden Patentverletzers verteidigt werden muss.
Sinngemäß Gleiches gilt für das Design-Around, also für die Umgehung von Patenten und Gebrauchsmustern. Wer langjährige Erfahrung hat, wie die Handvoll der bundesweit für Patentverletzungsklagen zuständigen Gerichte entscheidet, tut sich leichter zuverlässig zu entscheiden, ob eine technische Umgehungslösung gerade noch außerhalb oder vielleicht doch schon innerhalb des Schutzbereichs eines Patents oder Gebrauchsmusters liegt.
Ich bin seit nunmehr 15 Jahren intensiv auf Gebiet des Patentrechts tätig, was sich durch die im Laufe der Jahre erworbenen Anwaltszulassungen manifestiert: Patentanwalt, European Patent Attorney, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.