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1997 Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Unsere Tochter hatte vor einigen Jahren einen sehr ärgerlichen Autounfall. Zum Glück wurden sie und ihr Sohn nicht ernsthaft verletzt aber: In ihren 12 Jahre alten Golf, der keinerlei Kratzer oder sonstigen Schaden aufwies und knapp 100.000 Km auf dem Tacho hatte, ist ein Kleinlastwagen so vehement reingefahren, dass die ganze rechte Seite aufgerissen war. Ihr Golf war nicht mehr zu retten und sie bekam für das Auto, das sie sonst noch mindestens 5 Jahre hätte fahren können, von der gegnerischen Versicherung nur 1400 EUR. Für ein vergleichbares Auto musste sie 5.000 EUR bezahlen, hatte also ohne eigene Schuld einen Schaden von 3.600 EUR. Ein Jahr später fuhr unserem Sohn in sein abgestelltes Auto eine Frau, die auf dem Parkplatz rangierte, voll rein. Wir dachten daran wie es unserer Tochter ein Jahr vorher ergangen war und dass die Versicherungen, wenn sie zahlen sollen alle möglichen Tricks anwenden, um den Preis zu drücken und unsere Unwissenheit als Laien in einem solchen Fall voll ausnutzen. Daher beauftragte unser Sohn aufgrund einer Empfehlung Frau Ziegler, seine Interessen gegenüber der Versicherung zu vertreten. Das hat hervorragend geklappt! Sie hat für ihn rausgeholt, was rechtlich möglich war! Günstig wirkte sich auch aus, dass Ihr Mann gleichzeitig Sachverständiger bei der DEKRA war und dazu das Schadensgutachten erstellte. Die Versicherung zeterte zwar, und wollte, dass er einen von der Versicherung benannten Gutachter nehmen sollte. Er aber beauftragte Herrn Ziegler und es war alles rechtens: als Geschädigte/r hat man das Recht, sich einen/eine Sachverständige/n und eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seines Vertrauens auszusuchen; die Versicherung muss die Kosten übernehmen.