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Christian Bussmann

Christian Bussmann

Rechtsanwalt

Kapitelstraße 53
48145 Münster
Nordrhein-Westfalen

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Deutsch, Englisch

Über Christian Bussmann

Bussmann & Bussmann ist eine auf das Arbeitsrecht, das Versicherungsrecht und das Bankrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Wir beraten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vorstände, leitende Angestellte und Geschäftsführer in allen relevanten Fragen des individuellen sowie kollektiven Arbeitsrechts bzw. des Dienstvertragsrechts. Im Versicherungsrecht vertreten wir sowohl Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung von Ansprüchen als auch Versicherer bei der Abwehr von Ansprüchen. Darüber hinaus beraten wir Bankkunden und Verbraucher im Bankrecht.


Bussmann & Bussmann - Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Münster
Es ist nicht leicht, den richten Anwalt für Arbeitsrecht zu finden. Aber jetzt sind Sie hier: auf unserer Website. Damit sind Sie bei der Lösung Ihres Problems einen guten Schritt weitergekommen. Wir vertreten Sie in allen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – leidenschaftlich, professionell und konsequent in der Sache.
Arbeitsrecht ist ein ganz besonderes und komplexes Rechtsgebiet mit einer Vielzahl an Gesetzen, Regelungen und einer umfassenden Rechtsprechung. Eine richtige Herausforderung. Für wen gilt was? Wer hat welche Ansprüche? Wie muss man sich wann richtig verhalten? Wie lange können Rechte geltend gemacht und Pflichten eingefordert werden? Professionelle Hilfe ist deshalb wichtig!

Zwei Anwälte für Arbeitsrecht - Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleichberechtigter Weise und sehen dies als Verpflichtung an. Aber es hat auch fachliche Vorteile, beide Seiten zu kennen. Unser erstes Ziel ist, das Beste Verhandlungsergebnis für unsere Mandanten zu erzielen. Und genau an dieser Stelle ist es wichtig zu wissen, wie die Gegenseite denkt, wo dessen strategischen Schwächen und Stärken liegen. Dies geht nur, wenn man schon beide Perspektiven eingenommen hat: die der Arbeitnehmer und die der Arbeitgeber.
Wir nehmen regelmäßig das Mandat von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Durch die Vielzahl der Fälle, die wir vertreten, ist uns kein arbeitsrechtlicher Fall fremd. Dadurch sind wir für die jeweils andere Partei immer schwer auszumachen. Wir kennen die Konzepte und Vorgehensweisen beider Seiten bestens. Uns macht man so schnell nichts vor. Dafür stehen wir mit unserem Fachwissen und unserer umfassenden Berufserfahrung als Anwälte für Arbeitsrecht.