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1991 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Unsere Tätigkeit als Fachanwälte für Familienrecht umfasst die Beratung und außergerichtliche Vertretung beim Abschluss von Eheverträgen und von Partnerschaftsverträgen sowie bei Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.
In gerichtlichen Verfahren zum Familienrecht vertreten wir Sie bei Scheidung und den damit einhergehenden Folgesachen. Insbesondere gilt dies in Verfahren zur Regelung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Hausrat, elterlicher Sorge und Umgangsrecht, sowie bei der Vermögensauseinandersetzung im Familienrecht.
Das Familienrecht mit all seinen Facetten ist ein komplexes Gebiet, in dem wir Sie gerne kompetent unterstützen.