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Schleswig-Holstein
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1988 Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Beurkundungsprachen: Deutsch
Die Kanzlei Bütow und Eichmeier ist nicht empfehlenswert. Nach einigen Notarverträgen bei dieser Kanzlei wollte ich dort ein Testament machen und auch die Erbschaftsfolge notariell regeln lassen. Fünf Wochen nach dem Erstgespräch (knapp 4 Wochen Wochen waren verabredet) habe ich das erste Mal nach Ergebnissen und einem Handlungsplan gefragt, eine Woche danach das zweite Mal. Darauf erhielt ich eine Nachricht von Anwalt Eichmeier per Mail. Er meinte, ich hätte offensichtlich kein Vertrauen zu ihm hätten und solle mir lieber einen neuen Anwalt suchen. Das habe ich dann auch alsbald gemacht. Kundenfreundlichkeit im Dienstleistungsgewerbe sieht nach meiner Auffassung anders aus.