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Augin Dozla

Augin Dozla

Rechtsanwalt

Maximilianstr. 51
86150 Augsburg
Innenstadt
Bayern

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Bürozeiten

Montag 08:0018:00
Dienstag 08:0018:00
Mittwoch 08:0018:00
Donnerstag 08:0018:00
Freitag 08:0016:00

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht Kündigungsschutzrecht Zivilrecht

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

2017 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Über Augin Dozla

JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner wurde im Jahr 1987 von den Rechtsanwälten Olin W. Jörg und Volker Schloms in Augsburg gegründet. Seit 1991 hat die Kanzlei ihren Sitz im Martini Palais am Ulrichsplatz 12. Seit dem Jahr 2003 ist JuS Rechtsanwälte eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft. Mit derzeit 24 Berufsträgerinnen und Berufsträgern gehört JuS Rechtsanwälte zu den größten Anwaltskanzleien in Schwaben.

JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Erbrecht und Markenrecht tätig.


Individuelles Arbeitsrecht:

- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen nach neuester Rechtslage
- Beratung in besonderen Vertragslagen, z. B. Befristungen, Arbeitszeitkonten, Altersteilzeit, betriebliche Altersversorgung, Boni
- Abwehr unberechtigter Forderungen z. B. variable Gehaltsbestandteile, Gratifikationen, Teilzeitansprüche
- Beratung und Projektbegleitung bei Umstrukturierungen, Betriebsänderungen und
Betriebsübergangskonzepten aller Art, z. B. Unternehmenskäufe und -verkäufe, Verschmelzungen und Aufspaltungen, Betriebsverkleinerungen
- Führung von Kündigungsschutzverfahren

Kollektives Arbeitsrecht:

- Beratung und Begleitung in allen Fragen der Mitbestimmung
- Führen von Verhandlungen mit Betriebspartnern
- Formulieren von Betriebsvereinbarungen
- Unterstützung in Einigungsstellenverfahren, wie z. B. Verhandlungen über -
Interessenausgleiche und Sozialpläne
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Dienstvertragsrecht:

- Erstellung, Prüfung und Anpassung von Dienstverträgen jeglicher Art, z. B. Geschäftsführer-, Vorstands- und Beraterverträge
- Gestalten von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
- Unterstützung bei Konflikten mit freiberuflich tätigen Mitarbeitern und Beratern
- Verhandeln von Vertragsaufhebungen
- Prüfen von Haftungsfragen bei Managern, Gesellschaftsorganen und Aufsichtsräten
- Prozessführung

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