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1997 Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Aufgrund meiner Spezialisierung biete ich Ihnen kompetente wie persönliche Beratung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
In meiner Kanzlei werden ausschließlich arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Mandate angenommen.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertrete ich überwiegend Arbeitnehmer und Betriebsräte. Auf Arbeitgeberseite betreue ich in erster Linie kleinere und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche und soziale Träger.
Im Sozialrecht bin ich spezialisiert auf Fragen des Sozialversicherungsrechts. Vertreten werden alle Personen sowie mittelständische Unternehmen gegenüber den Trägern der Sozialversicherung, namentlich den Rentenversicherungsträgern, gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, der Agentur für Arbeit und Berufsgenossenschaften. Fragen der Schwerbehinderung/Behindertenrechte, auch betreffend Inklusion bilden einen weiteren Schwerpunkt.