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2007 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Frau Grosse versucht sich jetzt wohl als gesetzliche Betreuerin. Ihre Arbeitsweise kann allerdings nur als Versuch bewertet werden. Seit einiger Zeit "betreut" sie meine Mutter und in der Zwischenzeit sind einige Unregelmäßigkeiten aufgetaucht. Angefangen bei Bankangelegenheiten, einem wirklich sensiblen Thema bis hin zur Erteilung von Aufträgen an Firmen, wobei die Kosten nicht meine Mutter zu tragen hätte. Also, Augen auf, wenn diese Dame zur gesetzlichen Betreuerin zugeteilt wird.
Annett Grosse Donnerstag, 02 März 2023
Sehr geehrte Frau Satus Irles Madrahfre, in Fällen, in denen nahe Angehörige nicht geeignet sind, die Betreuung für eine betroffene Person auszuüben und daher eine außenstehende dritte Person die gesetzliche Betreuung übernehmen muss, unterliegt diese dritte Person der strengen Aufsicht des zuständigen Betreuungsgerichtes. Die gesetzlich bestellte Betreuung muss dann gegenüber dem Gericht regelmäßig Bericht erstatten und Rechenschaft ablegen. Bei der Ausübung der Betreuung ist aber auch zu berücksichtigen, dass es grds. nicht zum Aufgabenkreis der Betreuung gehört, einen potentiellen zukünftigen Nachlass für eventuell zukünftige Erben zu sichern, sondern das Vermögen dem Wunsch der betroffenen Person entsprechend zu verwalten. In Fällen, in denen die Betroffenen alleine über ihr Vermögen verfügen und damit einhergehend auch über etwaige Ausgaben entscheiden können, tun die Betroffenen dies selbstverständlich auch. Denn während der Ausübung der Betreuung ist stets der Wille der betroffenen Person zu respektieren und vor allem zu berücksichtigen. Rechtsanwältin Annett Grosse mittlerweile zu erreichen unter der Fachanwaltskanzlei Ay & Grosse, Alte Bahnhofstraße 192, 44892 Bochum