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Kanzlei Andrejewski, Honke & Sozien

Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

An der Reichsbank 8
45127 Essen
Stadtkern
Nordrhein-Westfalen

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0201 8200027
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www.andrejewski.de/home/
Bürozeiten
Montag 08:3017:00
Dienstag 08:3017:00
Mittwoch 08:3017:00
Donnerstag 08:3017:00
Freitag 08:3017:00

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Das Team von Andrejewski, Honke & Sozien

6 Anwälte

Christoph Becker
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Damian van Ackeren
  • Rechtsanwalt
Borne, Andreas von dem
  • Patentanwalt
Lorenz, Bernd
  • Patentanwalt
Nunnenkamp, Jörg
  • Patentanwalt
Rohmann, Michael
  • Patentanwalt

Über Andrejewski, Honke & Sozien

Andrejewski Honke ist eine renommierte Patent- und Rechtsanwaltskanzlei, die sich im Laufe einer mehr als fünfzigjährigen Tätigkeit im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes hohes Ansehen erworben hat. Vom Standort Essen aus betreuen wir nationale und internationale Mandanten mit unterschiedlichsten technischen Schwerpunkten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Unsere Beratungstätigkeit umfasst das Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht sowie Designrecht und schließt z.B. die Gestaltung von Lizenzverträgen, auch unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Fragestellungen ein.


Unsere Kanzlei ist in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Lizenzrecht und Arbeitnehmererfinderrecht tätig. Wir beraten unsere Mandanten u. a. zu - Erfindungen - Marken und Kennzeichen - Design - Schutz von Computersoftware Die Beratung erstreckt sich insbesondere auf die Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte. In diesem Zusammenhang führen wir Anmeldungen durch von z. B. - Patenten - Gebrauchsmustern - Marken - Geschmacksmustern Wir werden für unsere Mandanten z. B. im Anmelde- bzw. Eintragungsverfahren, Einspruchsverfahren, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren tätig. Wir vertreten unsere Mandanten vor - dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) - dem Bundespatentgericht (BPatG) - in Patentnichtigkeitssachen auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) - vor dem Europäischen Patentamt (EPA) - dem Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) und vor anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes, wie z. B. der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) Bei der Durchführung ausländischer Schutzrechtsanmeldungen betreuen wir unsere Mandanten in Zusammenarbeit mit unseren ausländischen Korrespondenzanwälten. Außerdem beraten und betr