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Alexander Thamm

Rechtsanwalt

Atzelbuckelstr. 26
68259 Mannheim
Wallstadt
Baden-Württemberg

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Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1989 Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Über Alexander Thamm

Gesucht werden Informationen zwecks Zwangsvollstrechung eines Kostenerstattungsanspruchs gegen Herrn Rolf Zielkowski


Bewertungen für Alexander Thamm

star star star star star Dienstag, 17. Juli 2018

Mir ging es ähnlich wie Der Mandant. Leider hat das Amtsgericht gegen mich entschieden. Ich denke, dass er auf normalem Weg nicht an Mandanten kommt. So versucht er es mit ... und ....

star star star star star Mittwoch, 11. September 2013

Leider ist ... sehr unzuverlässig und zudem wahnsinnig rückständig. Nur seine Rechnungen treibt er immer fleißig ein!

star star star star star von Der Mandant am Freitag, 19. September 2014

So etwas wie mit Herrn Alexander Thamm habe ich noch niemals zuvor mit einen Rechtsanwalt erlebt. Ich schrieb Herrn Thamm ein E-mail, in welcher ich ihm kurz den Fall schilderte, um den es ging, und ihn dann fragte, was er mir empfehlen würde, ob ich einen Anwalt einschalten solle, um die Ansprüche einer Betrügerfirma abzuwehren, und wenn ja, wie hoch sein Honorar hierfür wäre. Herr Thamm antwortete mir aber nicht per Mail, sondern rief mich zwei Tage später unaufgefordert und ohne vorherige Ankündigung an, erzählte mir am Telefon Dinge, die ich überhaupt nicht erfragt hatte. Dass es sich bei seinem von mir gar nicht gewünschten Anruf bereits um ein Beratungsgespräch handeln sollte, erwähnte er mit keinem Wort. Ebenso erwähnte er weder zu Beginn seines Anrufs noch im Verlauf des Telefonats, dass er gedenke, für seinen unaufgeforderten und nicht gewünschten Anruf ein Honorar zu berechnen. Mir war das gesamte Gespräch von Anfang an unangenehm. Ich versuchte mehrmals, es so schnell wie möglich zu beenden, aber Herr Thamm ließ sich nicht bremsen, erzählte immer weiter, wobei ich sehr stark den Eindruck hatte, dass er versuchte, mich mit irgendwelchen Fristen, die ich unbedingt einhalten müsse, zu verängstigen, ähnlich wie man dies von unseriösen Versicherungsvertretern und Haustürverkäufern kennt. Ich sagte ihm dann, dass ich mir überlegen wolle, ob ich ihm einen Auftrag erteile, und mich dann ggf. bei ihm melde. Damit schien die Sache für mich erledigt. Einige Wochen später erhielt ich dann jedoch eine Kostenrechnung über 90,32 Euro für eine angebliche Beratung, welche ich niemals erbeten hatte. Ich setzte ein Schreiben auf, in welchem ich versuchte, den Sachverhalt aufzuklären. Kurz darauf erhielt ich jedoch ein weiteres Schreiben von Herrn Thamm, in welchem er eine weitere Kostenrechnung in Höhe von 70,20 Euro erstellte, für die Erstellung des Schreibens selbst, weil ich die Zahlungsfrist nicht eingehalten hätte. Außerdem drohte er mir darin mit einer Strafanzeige wegen Betrugs.

Kommentar

Der Mandant Freitag, 19 September 2014

Ich setzte erneut ein Schreiben an Herrn Thamm auf und wies ihn darauf hin, dass niemals ein Beratungsvertrag zustande gekommen war, da ein Vertrag immer eine gegenseitiger Willenserklärung bedarf und ich zu keinem Zeitpunkt eine Willenserklärung zu einer Beratung gegeben hatte. Darauf verklagte mich Herr Thamm und zog mich vor Gericht. Da ich aus Kostengründen keinen Anwalt einschalten wollte, um mich gegen diese aus meiner Sicht völlig unberechtigte Forderung vertreten zu lassen, setzte ich selbst eine Klageerwiderung auf und reicht diese ein. Das Gericht entschied, dass die Klage von Herrn Thamm gänzlich unbegründet sei, dass unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch gegen mich bestehe, da niemals ein Vertrag zustandegekommen war. Das Gericht folgte also voll und ganz meiner Klageerwiderung. Herr Thamm musste die Gerichtskosten zu hundert Prozent tragen. Insgesamt kam mir das gesamte Verhalten von Herrn Thamm - sein unaufgeforderter Anruf, der Verlauf des Telefonats, die Rechnungserstellung ohne vorherige Honorarvereinbarung, die Höhe des Honorars (über 90 EUR für ein paar Minuten am Telefon), die weitere Rechnung über 70 EUR, weil ich die 90 EUR nicht fristgerecht bezahlt hatte, die Androhung einer Strafanzeige wegen Betrugs und die Klage vor dem Zivilgericht - nicht sehr seriös und vertrauenerweckend vor. Irgendwie hatte ich immer das Gefühl, dass versucht wurde, mich einzuschüchtern. Herr Thamm machte auf mich den Eindruck, recht raffiniert, aber nicht sehr vertrauenerweckend zu sein. So einen Anwalt habe ich nie zuvor kennengelernt und ich hatte schon oft mit Anwälten zu tun. Ich werde Herrn Thamm ganz sicher nie wieder kontaktieren.

star star star star star Mittwoch, 04. Dezember 2019

Ein Anwalt, den man absolut nicht empfehlen kann. Er ist in einem Maß unzuverlässig, wie ich es nicht für möglich gehalten hätte. Er hat mich in einem Betrugsverfahren erfolgreich vertreten. Dieses Verfahren habe ich durch seine Hilfe auch gewonnen. Auf den Gerichtskosten bin ich bis heute sitzen geblieben, obwohl ich das Verfahren gewonnen habe. Eigentlich müsste Herr Tamm nun noch meine Gerichtskosten geltend machen. Das tut er einfach nicht. Durch seine Untätigkeit werden diese Ansprüche wohl auch in Kürze verjähren. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. Er sieht seine Arbeit hier wohl als beendet an - ich sehe das anders. Man erhält bei Herrn ,,, weder eine Antwort auf Mails noch bekommt man ihn persönlich ans Telefon. Ich werde jetzt eine Beschwerde gegen ihn bei der Anwaltskammer einreichen. Vielleicht besinnt er sich dann auf seine Pflichten.

star star star star star Freitag, 05. Juni 2020

Man sollte nicht nur eine Bewertung abgeben, wenn man unzufrieden ist, sondern auch wenn die Erwartungen übererfüllt wurden. Herr Rechtsanwalt Thamm hat mich vor einiger Zeit gegen die Gewerbeauskunftszentrale vertreten. Diese hat sich speziell kleine Gewerbetreibende ausgesucht. Briefe verschickt, die sehr behördlich aussahen und schon war man gefangen. Für eine nutzlose Eintragung sollte man dann mehrere Tausend Euro bezahlen. Herr Thamm hat mich dann im Prozess gegen diese kriminelle Organisation vertreten und gewonnen. Die Gewerbeauskunftszentrale ist dann glücklicherweise von der Bildfläche verschwunden. Vielen Dank noch einmal !

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