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Alexander-Roger Börner

Rechtsanwalt

Rudolf-Virchow-Straße 11
56073 Koblenz
Rheinland-Pfalz

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Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Rechtsanwaltskammer Koblenz

Bewertungen für Alexander-Roger Börner

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Gravierende Fehler und Mangel an strategischem Ansatz – Fall komplett zu meinen Nachteil abgeschlossen – mit Gebührenwert deutlich über dem Mittelwert. 1. Als erstes möchte ich erwähnen, dass ich nicht Herr RA Börner, sondern Frau RA und Fachanwältin Luft ausgesucht habe. Mein Fall wurde von Frau Luft ohne Absprache an Herrn RA Börner (kein Fachanwalt) abgegeben. Details sind in der separaten Bewertung für Frau RA Luft angegeben. 2. Herr RA Börner sich Zeit für meine Fragen genommen. Der Fall ist aber zu meine Lasten ausgegangen. Fehlerhaften Aussagen in der Korrespondenz mit der Gegenseite haben zu Verwirrung, Zeit Verschwendung und doppelter Arbeit geführt. Beispiele: a. Falsche Aussage bezüglich Abzugsfähigkeit der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens. Nachdem ich 2-mal erfolglos um eine Überprüfung gebeten hatte, musste ich Herr RA Börner sogar den entsprechenden OLG Artikel zuschicken, bevor die Korrektur stattgefunden hat. b. Falsche Aussage an die Gegenseite über ein von mir angeblich zu bezahlender Unterhaltrückstand. Tatsächlich habe ich den Unterhalt von Anfang an bezahlt und Herr RA Börner dies mitgeteilt. Ich hatte Herr RA Börner auch deutlich mitgeteilt, dass ich die Briefentwürfe an die Gegenseite im Voraus einsehen wollte. Trotzdem ist der Brief mit den o.g. falschen Angaben an die Gegenseite verschickt worden, ohne diesen mir vorzulegen. Dieses hat zu Schwierigkeiten für mich geführt, da die Gegenpartei den Brief Dritten vorgelegt hat, um falscherweise zu beweisen, dass ich den Unterhalt nicht bezahlen würde. 3. Dazu für mich unzufriedenstellend ist, dass statt strategische Ansätze für die Verhandlung zu suchen, gab es wiederholt Empfehlungen, die Anforderungen der Gegenseite zu akzeptieren. Dies sollte die gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden (was auch meinen Wünsch war). Um dies zu erreichen, sind aber sogar für mich vorteilhafte Punkte verloren gegangen (Beispiel: für die Berechnung der Unterhaltrelevante Einkommen ist mein bestes Einkunftsjahr angewendet worden statt 3 Jahre wie für Selbständige vorgesehen). Dazu hat die Gegenseite die Anforderungen erhöht, sodass neue Verhandlungen durchgeführt werden müssten, nachdem wir deren Vorschläge akzeptiert hatten. 4. Das Ganze ist mit einem erhöhten Gebührenwert von 2,0 berechnet worden, somit deutlich über den Mittelwert von 1,3. Positiv ist, dass nach meiner Anfrage diesen Wert auf 1,8 reduziert worden ist. Dies bleibt aber immer noch deutlich über den Mittelwert. Fazit: Leider kann ich Herr RA Börner nicht empfehlen.

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