Kanzlei Alexander Felix Meier-Greve
Kanzlei
Märkisches Ufer 34 (a. d. Spree)
10179 Berlin
Mitte
Berlin
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- 030 440133235
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- public
- www.kanzlei-fuer-privatrecht.de/
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Donnerstag |
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Freitag |
09:00 – 18:00
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Über Alexander Felix Meier-Greve
Die Kanzlei für Privatrecht ist ein Anwaltsbüro für engagierte Rechtsberatung und Vertretung in der außergerichtlichen wie gerichtlichen Auseinandersetzung im gesamten Bundesgebiet. Eine Besonderheit meiner Tätigkeit ist die enge persönliche Zusammenarbeit mit dem Notariat Klaus vom Brocke, Berlin. Bei mir bekommen Sie deshalb nicht nur anwaltliche, sondern auch notarielle Erfahrung und Fachkompetenz aus einer Hand im Zusammenhang mit allen beurkundungspflichtigen Geschäften sowie allgemein im
Grundstücksrecht, Erbrecht
und Familienrecht, jeweils schwerpunktartig unter Beteiligung von Immobilien.
Daneben ist ein langjähriger Schwerpunkt meines Büros die Rechtsberatung im Vertragsrecht und Verbraucherrecht, ein Querschnittsgebiet, welches immer wieder unterschätzt wird und mitnichten selbstverständliche anwaltliche Jedermannssache ist.
Die Kanzlei für Privatrecht ist ein Anwaltsbüro für engagierte Rechtsberatung und Vertretung in der außergerichtlichen wie gerichtlichen Auseinandersetzung im gesamten Bundesgebiet. Eine Besonderheit meiner Tätigkeit ist die enge persönliche Zusammenarbeit mit dem Notariat Klaus vom Brocke, Berlin. Bei mir bekommen Sie deshalb nicht nur anwaltliche, sondern auch notarielle Erfahrung und Fachkompetenz aus einer Hand im Zusammenhang mit allen beurkundungspflichtigen Geschäften sowie allgemein im
Grundstücksrecht, Erbrecht
und Familienrecht, jeweils schwerpunktartig unter Beteiligung von Immobilien.
Daneben ist ein langjähriger Schwerpunkt meines Büros die Rechtsberatung im Vertragsrecht und Verbraucherrecht, ein Querschnittsgebiet, welches immer wieder unterschätzt wird und mitnichten selbstverständliche anwaltliche Jedermannssache ist. Die effektive Anspruchsdurchsetzung wegen verschwiegener Mängel nach dem Erwerb eines PKW, gegenüber der Bank nach einer Falschberatung oder auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegen das sich mit undurchsichtigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verteidigende Unternehmen setzt vertiefte Kenntnisse im Verbraucherrecht voraus. Angesichts der zunehmenden Zersplitterung des Anwaltsmarkts in fachliche Nischen ist die hierzu notwendige Spezial-Kompetenz immer weniger anzutreffen.