Vorspiegeln einer falschen Tatsache

Dies bedeutet, einen in Wirklichkeit nicht vorliegenden Umstand tatsächlicher Art einem anderen gegenüber als vorhanden oder gegeben hinzustellen.

Der prahlerische Makler

Der Makler zeigt stolz auf das Haus und gibt an, es handele sich bei dem Grundstück um Bauland. Auf dem Bebauungsplan, den der Makler kennt, ist aber nur der Außenbereich ausgewiesen.

Erläuterung:

=> Der stolze Wink in Richtung Haus: als vorhanden darstellen

=> Der anderslautende Bebauungsplan: nicht vorliegender Umstand