Handelsrecht
Grundbegriff
Das Handelsrecht ist ein Rechtsgebiet des Privatrechts, welches in Deutschland hauptsächlich die Rechtsgeschäfte von Kaufleuten regelt. Im Wesentlichen werden die Rechtstätigkeiten durch das Handelsgesetzbuch, das HGB, definiert und festgelegt. Das Handelsrecht gilt dabei für folgende Bereiche:
- Kaufleute
- Handwerk
- Industrie
- Urerzeugung
- Dienstleister ohne freie Berufe
Gesetze
Die wichtigsten Regelungen finden sich im Handelsgesetzbuch wieder. Dieses wird aber in der Praxis oft in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch gebraucht. Aber auch die Zivilprozessordnung oder das Börsengesetz ergänzen die Rechtsnormen des HGB. Neben fest verschriftlichten Gesetzen kommen aber auch das Gewohnheitsrecht und der Handelsbrauch zur Anwendung. Geht es um Registersachen, wird zudem das FamFG hinzugezogen.
HGB
Das HGB ist ein Bundesgesetz und gilt für die Bundesrepublik Deutschland. In Kraft getreten ist das Handelsgesetzbuch am 1. Januar 1900. Es definiert zunächst die grundsätzlichen Begriffe des Handelsrechts, wie zum Beispiel den des Kaufmannes oder den Begriff des Gewerbes. Es führt zudem auch jegliche Pflichten auf, die der Kaufmann zu erfüllen hat, wie beispielsweise die Buchführungspflicht. Ferner sind die unterschiedlichen Gesellschaftsformen aufgeführt und deren Inhalte. Grundsätzlichkeiten zu Themen wie Firmierung, Unternehmen oder Firmensitz kann man hier ebenfalls nachlesen. Im Groben ist das HGB dabei in fünf Bücher gegliedert. Das erste Buch behandelt den Handelsstand. Im zweiten Buch werden Handelsgesellschaften und stille Gesellschaften behandelt, danach folgen die Handelsbücher, Handelsgeschäfte und der Seehandel.
Anwendung
Seine Anwendung findet das Handelsrecht überall dort, wo Unternehmen oder Kaufleute rechtsgeschäftlich beteiligt und tätig sind. Im Alltag ist dies beispielsweise der Fall beim Abschluss von Verträgen – tagtäglich und am häufigsten bei Kaufverträgen. Das Handelsrecht soll Rechtssicherheit schaffen und Rechtsgeschäfte zwischen Kaufleuten aber auch Kaufleuten und Privatpersonen regeln und schützen.