Deliktsrecht
Das Deliktsrecht bildet einen Teilbereich des Bürgerlichen Gesetzbuches und damit des Zivilrechts, in dem das Recht der sogenannten unerlaubten Handlung und die hieraus resultierenden Schadensersatzansprüche kodifiziert ist.
Das Deliktsrecht bildet einen Teilbereich des Bürgerlichen Gesetzbuches und damit des Zivilrechts, in dem das Recht der sogenannten unerlaubten Handlung und die hieraus resultierenden Schadensersatzansprüche kodifiziert ist.