Am Wasserturm 22
48455 Bad Bentheim
Bau und Architektenrecht in Bad Bentheim
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Anwälte
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Hellendoorn Kanzlei
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Wolfgang Aink Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtBanken- und Börsenrecht, Bankrecht, Baurecht (privates), Kapitalmarktrecht, Kündigungsschutzrecht, Privates Baurecht, Verkehrszivilrecht
Stettiner Str. 16
48455 Bad Bentheim
Rechtstipps
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Wärmedämmung darf Grundstücksgrenze nicht überschreitenEin Grundstückseigentümer muss es auch dann nicht hinnehmen, dass sein Nachbar im Zuge einer Nachdämmung seines Gebäudes die Grundstücksgrenze mit der neuen Wärmedämmung...
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Werbeanlage in Friedhofsnähe zulässigIn der Nähe eines Friedhofs darf eine Werbeanlage jedenfalls dann errichtet werden, wenn diese aufgrund der baulichen Ausgestaltung vom Friedhofsgelände aus nicht...
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Schadensersatz nach Neubau auf NachbargrundstückDie beim Tiefbau einhergehenden Vibrationsarbeiten führen vorhersehbar zur Gefahr von Versackungen, weshalb etwaige Schäden an Gebäuden in der Nachbarschaft zu ersetzen...
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Schädliche Auswirkungen eines geplanten EinkaufsmarktesSofern die Errichtung eines großflächigen Einkaufsmarktes zu erheblichen Kaufkraftabflüssen führen würde, stellt dies schädliche Auswirkungen für den Versorgungsbereich...
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Pool & GartenIm Sommer sehnen sich viele Menschen nach Abkühlung – da scheint ein Swimmingpool im eigenen Garten genau das Richtige zu sein. Für so ein Projekt sollten aber nicht nur...
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Mit dem Auto in die eigene Garage? Nicht über die Zufahrt des Nachbarn!+++ Inhalt einer Grunddienstbarkeit +++ Überbau +++ Reichweite der Duldungspflicht +++ Notwegrecht +++ Nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis +++ §§ 912, 917...
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Verkehrssicherungspflichten im Straßenverkehr+++ Deliktische Haftung +++ Staatshaftung +++ § 839 BGB; Art. 34 GG +++ Sachverhalt (vgl. Life & Law 1999, 680 ff.; NVwZ-RR 1999, 361 f.): Der nicht ortskundige...
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Rechtsschutzbedürfnis beim vorbeugenden Rechtsschutz+++ Vorbeugende Feststellungsklage +++ Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis +++ Drohende behördliche Maßnahme +++ Subsidiaritätsgrundsatz gem. § 43 II S. 1 VwGO...