Irrt sich der eBay-Verkäufer, so ist das Angebot schon nicht bindend; und das auch ohne Anfechtung!
+++ Kaufvertrag über eBay-Versteigerung +++ Irrtum des Verkäufers +++ Rücknahme des Angebots +++ eBay-AGB +++ §§ 191, 121, 133, 157, 280 I, III, 281 I BGB +++
Sachverhalt...