Überschussabgaben auch nach Ablauf des Milchquotensystems

von justico.de am 21.12.2017

Auch noch nach Ablauf des Milchquotensystems können Überschussabgaben für Zeiträume bis zum Ablauf des Systems festgesetzt werden, entschied das Finanzgericht Hamburg (4 K 157/15). Dem maßgeblichen Rechtsakt der Europäischen Union lasse sich nicht entnehmen, dass für das letzte „Milchquotenjahr“ keine Abgaben mehr erhoben werden sollten. Solange sich der Abgabenbescheid ausschließlich auf Zeiträume bis zum Ende des Systems beziehe, sei der bis dahin geltende Rechtsrahmen ausreichend. Es gebe auch keinen Vertrauensschutz dahingehend, dass mit Ablauf keine „nachgelagerte“ Abgabenerhebung mehr stattfinden werde.

https://openjur.de/u/938657.html